alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen
Am 20.07.2024 befuhr ein 42 – jähriger Fahrzeugführer gegen 15:00 Uhr mit seinem PKW Ford die Laupheimer Straße in Nobitz. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass er aufgrund seiner Alkoholisierung gar nicht mehr am Verkehr hätte teilnehmen dürfen. Bei einem Atemalkoholtest ergab sich ein Wert von 0,68 Promille. Der Fahrzeugführer muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen und wird seinen Führerschein zwecks Fahrverbot für mindestens einen Monat abgeben.
Ebenso alkoholisiert war ein 52 – jähriger Fahrer eines Audis, welcher am Samstag, den 20.07.2024 um 02:20 Uhr in der Dostojewskistraße in Altenburg einer Kontrolle unterzogen wurde. Auch dieser wies eine Alkoholisierung oberhalb des Grenzwertes auf. Der Wert betrug 0,74 Promille. Da der Fahrzeugführer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er die Geldbuße in Form einer Sicherheitsleistung auch gleich vor Ort entrichten.
Neben dem Bußgeld wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt.