Montag , 16 September 2024

Fünf Hundewiesen im Stadtgebiet

Information für Hundehalter

In der Stadt Altenburg gibt es aktuell fünf Hundeauslaufgebiete, meist Hundewiesen genannt. Dabei handelt es sich um Grundstücke, auf denen für Hunde der Leinenzwang grundsätzlich aufgehoben ist. Folgende fünf Areale sind zurzeit als Hundewiesen gewidmet: Der Ende des Vorjahres an der Zwickauer Straße eingeweihte, rund 11.000 Quadratmeter große „Hundepark“ (in der Nähe vom Festplatz), der sogenannte Küchengarten im Schlosspark (in der Nähe vom Marstall), die Hundewiese an der Kauerndorfer Allee, die Hundewiese an der Bonhoefferstraße (Altenburg-Nord) und die Hundewiese an der Käthe-Kollwitz-Straße (Altenburg Südost, in der Nähe vom Stadtwald).

Auf die Hundeauslaufgebiete wird durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen. Folgende vier Areale, die früher Hundewiesen waren, sind entwidmet worden und somit keine Hundewiesen mehr: Die Wiese am Großen Teich, die Wiese im Schlosspark (in der Nähe vom Mauritianum), die Wiese an der Leipziger Straße und die Wiese „Am Anger“.

Die Festlegungen, welche Grundstücke sich als Hundewiesen eignen und welche künftig nicht mehr als solche genutzt werden sollen, gingen auf Empfehlungen einer Arbeitsgruppe zurück, der neben Stadträten auch Vertreter des Altenburger Tierschutzvereins sowie Tierfreunde der Initiative „Skatstadthunde“ angehörten.

Das Thema kam auf die Tagesordnung, weil der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen per Satzungsbeschluss geregelt hat. Die Widmung beziehungsweise Entwidmung der besagten Flächen erfolgte auf Grundlage dieser Satzung, die am 16. Januar im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht worden ist.

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