Montag , 16 September 2024

Welche Beratungspflicht Apotheker bei rezeptfreien Medikamenten haben, erklärt AOK-Regionalgeschäftsführer Harald Lang:

Auch nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Medikamente dürfen in Deutschland nur von pharmazeutischem Fachpersonal abgegeben werden. Dabei informiert und berät der Apotheker den Kunden, soweit dies aufgrund der Arzneimittelsicherheit erforderlich ist. Das hat gute Gründe. Meist werden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Absprache mit dem Arzt eingenommen. Dabei wird oft vergessen, dass auch diese Medikamente, wie verschreibungspflichtige Arzneimittel, zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Lebensmitteln führen können.

Der Apotheker entscheidet mit Fachkenntnis, ob und in welchem Umfang eine Beratung notwendig ist. Er kann gegebenenfalls nach weiteren Erkrankungen sowie eingenommenen Medikamenten fragen, dem Kunden Hinweise zur Arzneimitteleinnahme und zu Arzneimittelrisiken geben oder auf den Arzt verweisen. Wünscht ein Kunde eine Arzneimittelberatung ist der Apotheker in jedem Fall zur Beratung verpflichtet.

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