Sonntag , 8 September 2024

AOK PLUS und Vertragspartner regeln Krankenfahrten neu


„Der Transport ist das Bindeglied zwischen Patient und Behandlung.“

Die AOK PLUS und der Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen (LVS) e.V. haben einen neuen Rahmenvertrag über die Durchführung von Krankenfahrten geschlossen. Tausende Patientinnen und Patienten in Sachsen werden von der Einigung profitieren.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Übernahme der Fahrkosten. Das gilt beispielsweise für Fahrten in Verbindung mit Krankenhausbehandlung, Fahrten zur ambulanten Behandlung, sogenannte Serienfahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie, Fahrten zu ambulanten Operationen oder zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Rahmenvertrag ersetzt Einzelverträge
Für solche Krankenfahrten mittels Taxi und Mietwagen, einschließlich behindertengerechter Beförderungen, für Versicherte der AOK PLUS ist nun ein neuer Rahmenvertrag zwischen der Gesundheitskasse und dem Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen (LVS) e.V. in Kraft getreten. Er ersetzt auch eine Vielzahl von Einzelverträgen, trägt damit zum Bürokratieabbau bei und sichert ein stabiles Angebot für die Versicherten der AOK PLUS in Sachsen.

„Der Transport ist das Bindeglied zwischen den Patienten und ihrer Behandlung. Für Menschen, die zur Krebsbehandlung oder zur Dialyse müssen, aber auch für viele andere, ist ein zuverlässiger Partner für ihre Fahrten wichtig. Deshalb liegt es uns als AOK PLUS am Herzen, den Leistungserbringern eine auskömmliche Vergütung anzubieten“, sagt Mike Stolle, Fachbereichsleiter Rettungsdienst und Fahrkosten bei der Gesundheitskasse. Die AOK PLUS, Sachsens größte gesetzliche Krankenkasse, finanziert pro Jahr rund 500.000 Krankenfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eigenem Pkw sowie rund 2,3 Millionen Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen.

AOK PLUS hat mehr als 1.400 Vertragspartner
Der neue Rahmenvertrag umfasst alle Arten von Krankenfahrten. Neben der einfachen sitzenden Krankenfahrt – ohne weiteren Hilfebedarf durch den Fahrer – zählen dazu die Beförderung von Rollstuhlpatienten in besonders ausgestatteten Fahrzeugen, sowie Trageleistungen, wenn z. B. einige Treppenstufen überwunden werden müssen. Dem Rahmenvertrag beitreten können alle Taxi- und Mietwagenunternehmen mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen. Alle Unterlagen sind für die Vertragspartner auch online verfügbar. Die AOK PLUS arbeitet hier mit rund 1.400 Unternehmen zusammen.

Hintergrund:
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden. Die Fahrten können zum Beispiel mit einem öffentlichen Verkehrsmittel, eigenen Pkw, Taxi, Mietwagen, Kranken- oder Rettungswagen erfolgen

AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um mehr als 40.000 Vertragspartner.

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