Brand- und Katastrophenschutzgesetz im Thüringer Landtag verabschiedet
Innenminister Georg Maier: „Eines der modernsten Gesetze in Deutschland“
Der Freistaat hat ein neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Am Mittag wurde der Entwurf, der gemeinsam vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) mit den kommunalen Spitzenverbänden und Interessenvertretern des Brand- und Katastrophenschutzes erarbeitet wurde, mit großer Mehrheit bestätigt. „Ich bin sehr dankbar, dass wir es noch in dieser Legislaturperiode geschafft haben, eines der modernsten Brand- und Katastrophenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland zu verabschieden“, sagte Innenminister Georg Maier. Das Gesetz unterscheide sich durch seine Entstehung von vielen anderen. „Es ist von der Basis für die Basis. Von Anfang an war sichergestellt, dass alle von der Regelung Betroffenen daran mitwirken können.“ Der Aufwand eines rund zweijährigen Prozesses habe sich gelohnt. Maier: „Im umfassenden Anhörungsverfahren des Innen- und Kommunalausschusses haben bundesweite führende Experten aus der Gefahrenabwehrpraxis und der Wissenschaft bestätigt, dass der Gesetzentwurf die aktuellen Fragen und Probleme im Brand- und Katastrophenschutz aufgreift und sachgerecht in ein modernes Rechtsgerüst umsetzt.“
Das neue Gesetz ist eine vollständige Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes von 1992 mit umfassender Begründung. Mit ihm werden dem wesentliche inhaltliche Änderungen erreicht. So gibt es die neue Kostenregelung, nach der Feuerwehren künftig für notfallbedingten Tragehilfen bei der Unterstützung des Rettungsdienstes bezahlt werden können. Dies wird die Thüringer Wehren von nicht zwingend wahrzunehmenden Aufgaben entlasten. Geschaffen wurden auch Rechtsgrundlagen, um eine dezentrale technische Servicestelle für Informations- und Kommunikationstechnik einzurichten. Auf Kreisebene wird künftig ein Einsatzleitdienst den Brandschutz bei Großschadenslagen wesentlich verbessern.
Um den Nachwuchs zu stärken, wird die Jugendfeuerwehrpauschale jährlich von 25 auf 50 Euro pro Mitglied in der Jugendfeuerwehr verdoppelt. Die Einwohnergrenze, die eine Kommune zu einer Berufsfeuerwehr verpflichtet, wird von 100.000 auf 60.000 Einwohner gesenkt. Für Aufgabenträger wird verpflichtend, ehrenamtliches Engagement zu fördern. Im Katastrophenschutz können private Organisationen künftig einfacher mitwirken und wird die Weisungsbefugnis für eine landesweite Einsatzführung klar geregelt. Das sind nur einige Bespiele für Neuregelungen im Gesetz.
Mit seiner Neufassung wird auf die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten 30 Jahre, wie die demografische Entwicklung, den Rückgang der Bevölkerung, kommunale Gebietsreformen, die Digitalisierung oder den Klimawandel reagiert. Neue Aufgaben wie Digitalisierung, Psychosoziale Notfallversorgung oder Warnung der Bevölkerung werden gesetzlich konkretisiert. Schließlich wird das neue Gesetz durch seine einheitliche, in sich geschlossenen Begründung zur wichtigen Vollzugshilfe für Einsatzkräfte. „Wir haben einen ganz, ganz wichtigen Meilenstein geschafft, um den Freistaat Thüringen für Katastrophen aller Art besser zu wappnen und sicherer zu machen“, resümierte Innenminister Georg Maier.
Daniel Baumbach
Mediensprecher