Wochenmarktgebührensatzung soll vereinfacht werden

Wochenmarkt in Altenburg (Foto: Franziska Ebert)
Wochenmarkt in Altenburg (Foto: Franziska Ebert)

Altenburg. Die Stadtverwaltung will die Wochenmarktgebührensatzung überarbeiten. Ziel der geplanten Änderung ist es, das Abrechnungsverfahren für die Händler zu vereinfachen. Der Änderungsbedarf hatte sich in Gesprächen zwischen den für den Wochenmarkt zuständigen Mitarbeitern und den Händlern gezeigt.

Nach Angaben der Stadt empfinden die beteiligten Händler das bisherige Verfahren in bestimmten Fällen als zu aufwendig. Mit der geplanten Satzungsänderung soll deshalb eine unkompliziertere Regelung geschaffen werden.

Bereits im vergangenen Jahr war die Wochenmarktgebührensatzung auf Wunsch der Händler geändert worden. In einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zwischen Händlerschaft und Verwaltung wurden damals mehrere Anpassungen vereinbart.

Dazu gehörte eine Senkung der Gebühren um durchschnittlich rund acht Prozent. Außerdem wurde die Abrechnung von Strom und Wasser vereinfacht. Zusätzlich führte die Stadt die Möglichkeit einer bargeldlosen Zahlung ein. Auch die Fälligkeit der Gebühren wurde entsprechend dem Wunsch der Händler auf die Mitte des jeweiligen Monats gelegt.

Ein weiterer Punkt soll nun erneut angepasst werden. Dabei geht es um den Fall, dass ein Wochenmarkthändler kurzfristig seinen angestammten Standplatz nicht einnehmen kann.

Da an einem solchen Tag keine Einnahmen erzielt werden können, soll künftig eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen werden, den betroffenen Händler von der entsprechenden Gebühr zu befreien. Genau dieser Bereich der Wochenmarktgebührensatzung soll nun überarbeitet werden.

Die Arbeiten an der Änderung der Satzung haben bereits begonnen. Die Stadtverwaltung plant, die neue Regelung noch in diesem Jahr dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen.

Bei einer entsprechenden Beschlussfassung soll die geänderte Wochenmarktgebührensatzung bereits im neuen Jahr Rechtskraft erlangen.

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