Kommunen, Kirchen und Vereine können sich für Fördermittel zum Denkmalschutz bewerben
„Mit dem Denkmalschutzsonderprogramm setzt der Bund ein wichtiges Zeichen für den Erhalt unseres kulturellen Erbes und unserer kulturellen Vielfalt. Wir zeigen damit, dass wir die Städte und Gemeinden mit der Finanzierung und Erhaltung bedeutender, auch kleinerer Denkmäler, nicht allein lassen“, so die Ostthüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser.
Antragssteller können die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein. Der Antrag muss ausgefüllt und an das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege gesendet werden. Das Landesamt muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Das Ganze muss bis zum 19.04.2024 bei BKM eingegangen sein. Achtung: Die Fristen der einzelnen Landesbehörden können ggf. schon deutlich früher enden.
Nähere Informationen gibt es unter: https://kulturstaatsminister.de/DE/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/Sonderprogramme/sonderprogramm.html
Hintergrund:
Der Bund übernimmt maximal 50% der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50% (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Elisabeth Kaiser MdB
Gera – Greiz – Altenburger Land