Fraktion pro Altenburg schaltet Kommunalaufsicht ein

Verfahrensmängel im Stadtrat müssen überprüft werden

Die Fraktion pro Altenburg im Stadtrat Altenburg hat die in der Stadtratssitzung vom 29. Januar 2026 gefassten Beschlüsse zu den Vorlagen 003/25/AN (CDU) und 002/26/AN (LINKE) der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Altenburger Land zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Aus Sicht der Fraktion liegen bei der Beratung und Beschlussfassung erhebliche verfahrensrechtliche Mängel vor. Insbesondere wurde das Rederecht des Fraktionsvorsitzenden Peter Müller während der Debatte eingeschränkt und ihm schließlich in wahrnehmbar emotionaler Weise durch den Stadtratsvorsitzenden Christian Götze, das Wort entzogen. In der Folge wurde die Debatte auf Antrag des Oberbürgermeisters abgebrochen und unmittelbar zur Abstimmung übergegangen.

Die Fraktion bezweifelt unter diesen Umständen eine objektive und unparteiische Sitzungsleitung. Nach ihrer Auffassung beruhen die gefassten Beschlüsse auf einem wesentlichen Verfahrensmangel und müssen daher kommunalaufsichtlich überprüft werden.

Inhaltlich hatte Peter Müller in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender von pro Altenburg auf mögliche verkehrliche Folgen der Anträge hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf eine faktische Öffnung hin zu einer Zwei-Spuren- bzw. Zwei-Richtungs-Verkehrsführung im Bereich Roßplan/Teichstraße. Diese Hinweise waren sachbezogen und wurden im weiteren Verlauf der Sitzung durch andere Stadtratsmitglieder bestätigt. Peter Müller ist zugleich stellvertretender Vorsitzender einer Bürgerinitiative zur Abwehr einer Zwei-Spuren-Verkehrsführung in diesem Bereich. Unabhängig von diesem zivilgesellschaftlichen Engagement hat er im Stadtrat ausschließlich in seiner Funktion als gewählter Fraktionsvorsitzender gesprochen.

Peter Müller erklärt dazu:

„Ich habe im Stadtrat zur Sache gesprochen und auf die absehbaren verkehrlichen Folgen der Anträge hingewiesen. Dass mir dabei das Wort entzogen wurde und die Debatte anschließend abgebrochen wurde, ist aus meiner Sicht kein ordnungsgemäßes Verfahren. Genau deshalb muss dieser Vorgang durch die Kommunalaufsicht überprüft werden.“

Unabhängig von der konkreten Beanstandung der Beschlüsse sieht die Fraktion pro Altenburg dringenden strukturellen Handlungsbedarf bei der Geschäftsordnung des Stadtrates. Der vorliegende Vorgang habe deutlich gemacht, dass die Geschäftsordnung keine ausreichende Regelung für den Fall enthalte, dass der Stadtratsvorsitzende selbst Vorlagen einbringt oder inhaltlich vertritt.

Hierzu erklärt Dirk Schwerd, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von pro Altenburg:

„Der Vorgang macht deutlich, dass die Geschäftsordnung hier klarer gefasst werden muss. Bringt der Stadtratsvorsitzende selbst eine Vorlage ein oder vertritt sie inhaltlich, muss er für den gesamten Tagesordnungspunkt von der Sitzungsleitung ausgeschlossen sein. Nur so kann die notwendige Neutralität der Sitzungsleitung gewährleistet und eine Wiederholung solcher Situationen verhindert werden.“

Die Fraktion pro Altenburg erwartet, dass die Kommunalaufsicht sowohl die Rechtmäßigkeit der gefassten Beschlüsse als auch den erforderlichen Anpassungsbedarf der Geschäftsordnung prüft und hierzu eine klare Bewertung vornimmt.

Peter Müller

Fraktionsvorsitzender

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