Untere Wasserbehörde fordert Beseitigung von Ablagerungen an der Sprotte

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Altenburg/Altenburger Land. Die untere Wasserbehörde des Landkreises Altenburger Land hat bei einer Gewässerschau an der Sprotte zahlreiche Verstöße und Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Die Kontrolle fand im Zeitraum vom 14. April bis 21. April 2026 statt und erstreckte sich von der Mündung der Sprotte in die Pleiße bis zur Landkreisgrenze bei Posterstein.

Nach Angaben der Behörde wurden vor allem in den Ortslagen entlang des Gewässers viele Dinge festgestellt, die nicht in den Uferbereich gehören oder ohne entsprechende wasserrechtliche Genehmigung vorhanden sind.

Verstöße am Uferbereich festgestellt

Zu den festgestellten Verstößen zählen unter anderem Ablagerungen von Grünschnitt auf Böschungen und im Uferbereich, aufgestellte Komposter im Gewässerrandstreifen sowie bauliche Anlagen wie Uferverbaue, Zäune oder andere Einrichtungen am Gewässer ohne wasserrechtliche Genehmigung.

Auch Wasserentnahmen mit Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis wurden festgestellt. Zudem gab es Fälle, bei denen Tiere wie Hühner, Schafe oder Ziegen bis direkt an das Gewässer herangehalten oder beweidet wurden. Ebenso wurden Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern an der Böschung beanstandet.

Gefahr bei Hochwasser und für das Gewässer

Die untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass solche Verstöße insbesondere bei Hochwasser eine Gefahr darstellen können. Unsachgemäße Nutzungen des Uferbereiches sowie nicht fachgerecht errichtete bauliche Anlagen können im Hochwasserfall Schäden an Ufern, benachbarten Grundstücken und vorhandener Infrastruktur verursachen.

Außerdem können durch Ablagerungen und unsachgemäße Nutzung schädliche Stoffe in das Gewässer eingetragen werden.

Beseitigung bis 30. Juni gefordert

Die untere Wasserbehörde fordert die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortslagen Saara, Großstöbnitz, Schmölln, Lohma, Nödenitz und Posterstein auf, Grünschnitt, Gartenabfälle und sonstige Ablagerungen an der Sprotte bis spätestens 30. Juni 2026 zu beseitigen.

Bei baulichen Anlagen am Gewässer soll Kontakt mit der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Altenburger Land aufgenommen werden.

Kontakt:
Telefon: 03447 / 586-448 oder 03447 / 586-446
E-Mail: umwelt@altenburgerland.de

Die Behörde kündigt Nachkontrollen in den genannten Ortslagen an. Gegebenenfalls können kostenpflichtige Anordnungen gegen Verursacher oder Grundstückseigentümer erlassen oder Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

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