Testkäufe im Altenburger Land: Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige verkauft

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Altenburger Land. Bei erneuten Testkäufen im Altenburger Land sind zahlreiche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden. Der Fachdienst Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung des Landratsamtes führte die Kontrollen im April gemeinsam mit der Polizeiinspektion Altenburger Land durch.

An drei Testtagen wurden insgesamt 46 Verkaufseinrichtungen und Tankstellen überprüft. Dabei kam es in 20 Fällen zu Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Das entspricht einer Quote von 43 Prozent.

Deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr

Im Fokus standen Verkaufsstellen, die bereits bei früheren Testkäufen gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen hatten, sowie Einrichtungen, die bislang selten oder noch gar nicht überprüft wurden.

Nach Angaben des Landratsamtes zeigt das Ergebnis eine deutliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr. Damals lag die Verstoßquote bei 24 Prozent. Besonders auffällig sei die hohe Zahl an Verstößen im Altenburger Stadtgebiet.

Klare Regeln beim Verkauf von Alkohol und Tabak

Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Bier, Wein und vergleichbare alkoholische Getränke dürfen nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden. Spirituosen dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.

Auch Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas dürfen unabhängig vom Nikotingehalt nicht an Minderjährige abgegeben werden.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden geahndet. Für Verkaufspersonal können Bußgelder von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Gewerbetreibende müssen bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Kontrollen sollen fortgesetzt werden

Alkohol und Nikotin stellen insbesondere für junge Menschen erhebliche gesundheitliche Risiken dar, da sich Körper und Gehirn noch in der Entwicklung befinden. Frühzeitiger Konsum kann langfristige körperliche, psychische und soziale Schäden verursachen und das Risiko für weiteren Substanzmissbrauch erhöhen.

Angesichts der aktuellen Ergebnisse will der Fachdienst die Kontrollen in enger Abstimmung mit allen Beteiligten konsequent fortführen. Ziel ist es, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nachhaltig zu verbessern und das Bewusstsein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

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