Wasserentnahme Altenburger Land: Allgemeinverfügung erlassen

Symbolbild AI ABG-Info
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Verbot soll langfristige Trinkwasserversorgung sichern

Der Landkreis Altenburger Land hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme Altenburger Land aus oberirdischen Gewässern sowie aus Brunnen erlassen. Die Verfügung wurde auf der Homepage des Landkreises bekannt gemacht:

https://www.altenburgerland.de/de/oeffentlichebekanntmachungen/allgemeinverfuegungen

Demnach ist die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Quellen auf dem Gebiet des Landkreises Altenburger Land mittels Pumpvorrichtungen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt.

Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen.

Ebenfalls untersagt ist die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen zum Zweck der Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen sowie von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen.

Ausnahmen in den Abend- und Nachtstunden

Abweichend von diesen Festlegungen dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen sowie Sportanlagen, etwa Rasen- oder Tennisplätze, beregnet werden, wenn dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde.

Die Beregnung ist in diesen Fällen in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20 und 6 Uhr möglich. Dabei müssen die erlaubten Entnahmemengen eingehalten werden.

Niedrige Wasserstände im Altenburger Land

Birgit Seiler, Leiterin des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz, zu dem auch die untere Wasserbehörde zählt, erklärt den Erlass der Allgemeinverfügung mit der aktuellen Wassersituation:

„Die Pegelstände von den Fließgewässern und den Grundwassermessstellen im Altenburger Land zeigen aktuell niedrige bis extrem niedrige Wasserstände. Die rückläufige Grundwasserneubildung führt zu einer Verringerung der zur Verfügung stehenden Grundwasservorräte. Eine vorausschauende Bewirtschaftung des Grundwasserhaushaltes ist geboten, um auch langfristig die öffentliche Trinkwasserversorgung sicherzustellen.“

Die Pegelstände können jederzeit auf dem Niedrigwasserportal Thüringen eingesehen werden:

https://tlubn.thueringen.de/klima/niedrigwasser

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