WSS-Regel: IG BAU mahnt Schutz bei Arbeit in der Sonne an

Symbolbild AI ABG-Info
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Die IG BAU Thüringen weist Beschäftigte im Altenburger Land auf den richtigen Schutz bei Arbeiten unter freiem Himmel hin. Besonders bei starker Sonneneinstrahlung komme es auf die WSS-Regel an: Wasser, Sonnencreme und Schatten.

Nach Angaben der Gewerkschaft ist ausreichender UV-Schutz für Menschen wichtig, die regelmäßig draußen arbeiten. Dazu zählen unter anderem Maurer, Straßenbauer, Dachdecker, Landschaftsgärtnerinnen und Erntehelfer. Ralf Eckardt, Vorsitzender der IG BAU Thüringen, empfiehlt bei kräftiger Sonne Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50 und regelmäßiges Nachcremen alle zwei Stunden.

Auch geeignete Kleidung spielt beim Schutz vor Sonne eine wichtige Rolle. Möglichst viel Haut sollte bedeckt sein. Für Beschäftigte auf dem Bau gehört nach Ansicht der IG BAU auch ein luftdurchlässiger Bauarbeiterhelm mit Nackenschutz zur passenden Ausstattung bei Sommerhitze. Dafür habe der Arbeitgeber zu sorgen.

Neben Sonnenschutz verweist die Gewerkschaft auf ausreichend Getränke. Bei schwerer Arbeit in großer Hitze rät die IG BAU, drei bis fünf Liter pro Tag zu trinken. Als Faustregel nennt sie ein volles Glas Wasser alle 15 bis 20 Minuten. Geeignet seien vor allem Wasser und kalte Tees.

Zur WSS-Regel gehören außerdem regelmäßige Pausen im Schatten. Diese können beispielsweise unter einem Sonnensegel stattfinden. Zudem sollten Arbeitszeiten bei starker Hitze nach Möglichkeit stärker in die frühen Morgen- oder Abendstunden verlegt werden.

Die IG BAU empfiehlt Menschen, die regelmäßig im Freien arbeiten, außerdem einen jährlichen Hautkrebs-Check beim Hautarzt.

Praktische Hinweise zum Sonnen- und Hitzeschutz bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft unter: www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/individueller-sonnen-und-hitzeschutz

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