Sanierungsgebiet Altenburger Altstadt: Informationen zu Ausgleichsbeträgen

Altenburg. Seit 1992 besteht das Sanierungsgebiet „Altenburger Altstadt“. Zahlreiche Gebäude, Straßen und Plätze konnten in dieser Zeit mit finanzieller Unterstützung von Bund und Land gesichert und saniert werden. Nun informiert die Stadt Altenburg über die mit dem geplanten Abschluss des Sanierungsgebietes verbundenen Ausgleichsbeträge.

Nach Angaben der Stadt hat die Sanierung dazu beigetragen, die Altstadt für Bewohner, Beschäftigte und Touristen aufzuwerten. Gleichzeitig sei die Nachfrage nach sanierten und barrierearmen Wohnungen in der Innenstadt gestiegen und der Leerstand reduziert worden.

Abschluss des Sanierungsgebietes für Ende 2031 vorgesehen

Laut Stadtratsbeschluss soll das Sanierungsgebiet Altenburger Altstadt Ende 2031 abgeschlossen werden. Damit verbunden ist die Erhebung sogenannter Ausgleichsbeträge gemäß § 154 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Stadt Altenburg ist demnach verpflichtet, von den betroffenen Grundstückseigentümern einen sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag zu erheben.

Wer einer vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages zustimmt, kann nach Angaben der Stadt einen Nachlass von bis zu 20 Prozent erhalten.

Stadt schreibt betroffene Grundstückseigentümer direkt an

Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden vom Fachdienst Bauverwaltung der Stadtverwaltung Altenburg direkt angeschrieben und über die Erhebung ihrer individuellen Ausgleichsbeträge informiert.

Weitere Informationen stellt die Stadt unter www.stadt-altenburg.de im Bereich „Wirtschaft & Bauen“ unter dem Menüpunkt „Stadtentwicklung“ zur Verfügung.

Für Rückfragen ist Herr Voigt unter der Telefonnummer (03447) 594 616 erreichbar. Anfragen sind außerdem per E-Mail an bauordnung@stadt-altenburg.de möglich. Für persönliche Gespräche bittet die Stadt um vorherige Terminvereinbarung.

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