Ehrenamtsförderung 2027: Anträge im Altenburger Land bis Ende Oktober möglich

Altenburg. Vereine, Verbände und weitere Organisationen im Altenburger Land können auch für das Jahr 2027 eine finanzielle Unterstützung für gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten beantragen. Darauf weist das Landratsamt Altenburger Land hin.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich Mittel zur Förderung des Ehrenamtes zur Verfügung. Unterstützt werden können Vereine, Verbände, Kirchen, Institutionen und Organisationen. Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu würdigen.
Grundlage bilden die Vergabegrundsätze für die Förderung des Ehrenamtes der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 2. Juli 2026.
Anträge bis 31. Oktober einreichen
Anträge für die Ehrenamtsförderung im Altenburger Land für das Jahr 2027 können noch bis zum 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Altenburger Land, Ehrenamtsbüro, Lindenaustraße 9 in Altenburg, eingereicht werden.
Wichtig: Nach Ablauf der Frist eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die benötigten Formulare sind im Ehrenamtsbüro sowie am Empfang des Landratsamtes erhältlich. Zudem können sie unter www.altenburgerland.de abgerufen werden.
Für Rückfragen steht Ehrenamtsbeauftragter Jörg Seifert unter der Telefonnummer 03447 586-249 zur Verfügung.