E-Akte Altenburger Land im Schwerbehindertenverfahren gestartet

Seit dem 1. November 2025 arbeitet der Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung im Landratsamt mit der E-Akte Altenburger Land im Schwerbehindertenfeststellungsverfahren. Für Antragsteller ändert sich durch die Umstellung auf die digitale Akte grundsätzlich nichts. Seit Beginn dieses Jahres ist jedoch die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer bei der Antragstellung erforderlich. Diese muss schriftlich per E-Mail oder Brief mitgeteilt werden.
Im Landratsamt lagern rund 20.000 Papierakten im Schwerbehindertenrecht, jährlich kommen etwa 2.500 neue Anträge hinzu. Die Bearbeitungszeiten liegen teilweise zwischen sechs Monaten und einem Jahr. Die Einführung der elektronischen Akte soll Papier sparen und Abläufe beschleunigen.
Bereits mit der Gründung des Fachdienstes im Oktober 2023 unter der Leitung von Silke Manger konnten die Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Der Ablauf des Verfahrens bleibt unverändert: Für die Entscheidung werden Befundunterlagen der behandelnden Ärzte benötigt. Liegen diese vollständig vor, verkürzt sich die Bearbeitung. Die Unterlagen werden einem Außengutachter übermittelt, der auf Grundlage der versorgungsmedizinischen Grundsätze einen Entscheidungsvorschlag erstellt. Durch die E-Akte entfällt der Postversand, was Zeit spart.
Eingehende Anträge werden mit einer speziellen Software rechtssicher eingescannt und digital weiterverarbeitet. Bestehende Papierakten werden schrittweise integriert. Ziel ist es, alle Akten im Schwerbehindertenrecht zu digitalisieren. Perspektivisch sollen auch die Bereiche Betreuungsbehörde und Vormundschaft auf die E-Akte umgestellt werden.
Einen Antrag auf Schwerbehinderung können Bürger mit Hauptwohnsitz im Altenburger Land stellen. Der Antrag ist online unter www.altenburgerland.de/de/behinderung-schwerbehinderung abrufbar. Im Landkreis leben derzeit fast 10.000 schwerbehinderte Menschen sowie rund 8.000 Bürger mit einem Grad der Behinderung zwischen 20 und 50.
Kontakt:
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Sozialberatung, Vormund und Betreuung
Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-802
E-Mail: schwerbehindertenrecht@altenburgerland.de