Neue Parkgebührenordnung: Bargeldloses Bezahlen und mehr Klarheit
Die Stadtverwaltung führt noch in diesem Jahr eine überarbeitete Parkgebührenordnung ein. Diese bringt nicht nur mehr Übersichtlichkeit, sondern auch eine lang erwartete Neuerung: die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens per Handy-App.
Was bleibt – und was sich ändert
Bewährte Regelungen wie die „Brötchentaste“, die kostenloses Kurzzeitparken im Stadtzentrum ermöglicht, bleiben erhalten. Auch die Parkgebühren bleiben für die meisten unverändert: Pro angefangene halbe Stunde beträgt der Tarif weiterhin 50 Cent.
Einige Verbesserungen sorgen jedoch für mehr Klarheit: Sonn- und Feiertage sind künftig ausdrücklich gebührenfrei. Zudem wurde die Zahl der Parkzonen von bisher fünf auf drei reduziert.
Einheitlicher Monatstarif und bargeldloses Bezahlen
Für ein Monatsticket in den Parkgebieten 2 und 3, darunter der Parkplatz Am Anger, wird ab sofort ein einheitlicher Preis von 35 Euro gelten. Mit der Einführung der neuen Handy-App können Parkgebühren künftig bargeldlos beglichen werden. Diese moderne Lösung ermöglicht eine minutengenaue Abrechnung und macht den Zahlungsprozess deutlich einfacher. Informationen zum Start der App folgen in Kürze.
Inkrafttreten und weitere Schritte
Die neue Parkgebührenordnung wird am 14. Dezember 2024 im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht und tritt am 16. Dezember 2024 in Kraft. Hinweise auf die Änderungen werden nach und nach auch an den Parkautomaten angebracht.
Mit diesen Anpassungen schafft die Stadtverwaltung eine moderne und bürgerfreundliche Regelung für das Parken.