Wasserentnahme melden: Frist endet am 31. März

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Die untere Wasserbehörde Altenburg weist darauf hin, dass die Entnahme von Grundwasser sowie von Wasser aus Oberflächengewässern meldepflichtig ist. Die entsprechenden Daten für das Jahr 2025 müssen bis spätestens 31. März 2026 an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) übermittelt werden. Betroffene, die dieser Verpflichtung bislang noch nicht nachgekommen sind, sollten dies zeitnah erledigen.

Die Meldepflicht betrifft insbesondere Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Vereine. Auch Wasserversorger sind zur Abgabe verpflichtet, für sie gilt jedoch eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2026. Grundlage ist die Rohwassereigenkontrollverordnung, die eine elektronische Übermittlung der Entnahmedaten vorschreibt. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, können Zwangsgelder verhängt werden.

Die Übermittlung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal des TLUBN unter
https://tlubn.thueringen.de/rekvo
Dort stehen neben allgemeinen Informationen auch Ausfüllhilfen, Vorlagen sowie Videoanleitungen zur Verfügung.

Die erfassten Daten dienen dem Niedrigwassermanagement in Thüringen und sind eine wichtige Grundlage, um Wasserressourcen nachhaltig zu schützen. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Dürreperioden ermöglichen sie eine realistische Einschätzung der verfügbaren Wasservorräte und helfen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen.

Nicht in allen Fällen besteht eine Meldepflicht. Ausgenommen ist der sogenannte Gemeingebrauch, etwa das Schöpfen von Wasser mit Eimern oder Kannen sowie das Tränken von Tieren. Ebenfalls entfällt die Meldepflicht, wenn Wasser aus einem Brunnen oder einer Quelle ausschließlich für den eigenen Haushalt genutzt wird und die entnommene Menge 2.000 Kubikmeter pro Jahr nicht überschreitet – dies gilt auch für die Nutzung im eigenen Garten.

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