Kostenfalle im Urlaub vermeiden: Auslandskrankenversicherung schützt vor hohen Ausgaben

Thüringen/Sachsen. Ein Unfall oder eine Erkrankung im Urlaub kann schnell teuer werden. Die AOK PLUS weist deshalb darauf hin, dass Reisende vor dem Sommerurlaub ihren Krankenversicherungsschutz im Ausland prüfen sollten.

Innerhalb der Europäischen Union ist die medizinische Versorgung über die elektronische Gesundheitskarte geregelt. Diese gilt zugleich als Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, und kann im EU-Ausland genutzt werden.

Elektronische Gesundheitskarte gilt im EU-Ausland

„Im europäischen Ausland sind Urlauberinnen und Urlauber mit der elektronischen Gesundheitskarte geschützt und brauchen keine Angst vor den Kosten der Behandlung haben“, erklärt Ilona Wojnowski, Vorständin der AOK PLUS.

Allerdings können in vielen Ländern Zuzahlungen oder Eigenanteile anfallen. Teilweise müssen Patientinnen und Patienten medizinische Leistungen zunächst selbst bezahlen und können anschließend eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragen.

Besonderheit bei Türkei, Bosnien-Herzegowina und Tunesien

Für Reisen in die Türkei, nach Bosnien-Herzegowina und nach Tunesien reicht die EHIC nicht aus. In diesen Ländern wird stattdessen ein Auslandskrankenschein, eine sogenannte Anspruchsbescheinigung, benötigt.

Versicherte der AOK PLUS können diesen vor Reisebeginn online, telefonisch oder in einer Filiale beantragen. Medizinische Leistungen werden dann ähnlich wie bei der EHIC über die AOK PLUS abgerechnet. Eigenanteile und Zuzahlungen können dennoch anfallen.

Auslandsreisekrankenversicherung kann hohe Kosten vermeiden

Außerhalb des Geltungsbereichs der Europäischen Krankenversicherungskarte dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für medizinische Behandlungen grundsätzlich nicht übernehmen. Auch bestimmte Leistungen wie ein Rücktransport nach Deutschland, Such- und Rettungsdienste oder Behandlungen in privaten Einrichtungen sind über die gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig abgedeckt.

Die AOK PLUS empfiehlt deshalb den Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden dürfen.

Ohne zusätzlichen Versicherungsschutz können im Ernstfall Ausgaben von mehreren Tausend Euro entstehen.

Zusatzschutz für Reisen bis 56 Tage

Die AOK PLUS verweist in diesem Zusammenhang auf die Auslandskrankenversicherung „weltweitPLUS“ ihres Kooperationspartners Münchener Verein. Diese ist nach Angaben der Gesundheitskasse ab 7,95 Euro pro Jahr erhältlich und gilt für Urlaubsreisen von bis zu 56 Tagen.

Der Schutz umfasst unter anderem ambulante und stationäre ärztliche sowie zahnärztliche Leistungen, Eigenanteile, Bergungskosten und den Rücktransport.

Weitere Informationen gibt es online unter plus.aok.de/weltweit.

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