Auch nach Wegfall von Amalgam bieten Ärzte mehrkostenfreie Füllungen für Versicherte

Sachsen und Thüringer verzichten auf Zahnvorsorge

Ab dem 1. Januar 2025 soll kein Amalgam mehr in Zahnfüllungen verwendet werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben sich nun darauf verständigt, dass für die Versicherten weiterhin mehrkostenfreie Füllmaterialien zur Verfügung stehen. Eine aktuelle Analyse der AOK PLUS zeigt: Zu viele Menschen in Thüringen und Sachsen verzichten auf regelmäßige Zahnarztbesuche. Ein Viertel aller AOK-versicherten in Sachsen und 28 Prozent der Versicherten in Thüringen nutzen die gesetzliche Zahnvorsorge nicht.

Das kann weitreichende Folgen haben: von schmerzhaften Entzündungen bis hin zu teuren Behandlungen. Dabei sind regelmäßige Zahnarztbesuche der Schlüssel, um Karies und Zahnfleischentzündungen vorzubeugen und auch den Zuschuss für Zahnersatz zu erhalten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für Erwachsene halbjährlich die Kosten für eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung und jährlich die Kosten für die Zahnsteinentfernung und die Bestimmung des Parodontalen Screening Index (PSI). Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr zahlt die Kasse ebenfalls die halbjährlichen Kontrolluntersuchungen und die Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung. Ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit wird zu diesen Leistungen zudem die Zahnversiegelung der Backenzähne bezahlt.

Kariesbehandlung für fast jedes fünfte Kind

Im Jahr 2023 nahmen 27 Prozent der sächsischen Familien die zahnärztliche Vorsorge ihrer Kinder nicht wahr. 17 Prozent der Kinder, die im gleichen Zeitraum vorstellig waren, wurden wegen einer Karieserkrankung behandelt. Im Thüringen blieben gar 28 Prozent der Familien der Zahnarztpraxis fern, und 18 Prozent der behandelten Kinder hatten Karies. Dies ist besorgniserregend, da mangelnde Zahngesundheit im Kindesalter zu langfristigen Folgen führen kann. Zerstörte oder vorzeitige verlorene Milchzähne können die spätere Gebissentwicklung erschweren und kariesauslösende Bakterien im Milchzahngebiss können auf die bleibenden Zähne übergehen.

Junge Männer Schlusslicht bei der Zahnvorsorge

Unregelmäßig gehen auch sächsische Männer zwischen 20 und 29 Jahren zur zahnärztlichen Kontrolle. Hier zeigt die Auswertung der AOK PLUS, dass nur 59 Prozent der Versicherten in Sachsen und 56 Prozent in Thüringen die Leistung 2023 in Anspruch genommen haben. Regelmäßige Besuche ermöglichen es dem Zahnarzt oder der Zahnärztin jedoch die Mundgesundheit aktuell zu bewerten und Zahnprobleme zu behandeln, bevor sie sich verschlimmern. Auch der Krebsfrüherkennung dienen die halbjährlichen Kontrollen: Schleimhäute im Mund werden auf vorhandene Karzinome bzw. Gewebeveränderungen untersucht.

Zuschuss für Zahnersatz bei regelmäßiger Vorsorge

Eine regelmäßige Vorsorge schützt nicht nur vor akuten Zahnschmerzen, sondern sichert gesetzlich krankenversicherten Menschen auch einen bedeutenden Zuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz. Mit den Vorsorgeuntersuchungen ist der Eintrag im zahnärztlichen Bonusheft verbunden. Dieses weist die regelmäßige Vorsorge nach und sichert den Festzuschuss der Krankenkasse. Ist das Heft in den vergangenen fünf Jahren lückenlos gefüllt, werden 70 Prozent der Zahnersatzkosten, bei zehn Jahren sogar 75 Prozent, übernommen. Ohne die regelmäßigen Besuche bei Zahnarzt oder Zahnärztin und dem Vermerk im Bonusheft trägt die Kasse 60 Prozent der Kosten.

Rechenbeispiel: So wirkt sich das Bonusheft am Beispiel Festzuschuss für eine Krone* aus:
• ohne Bonus: 219,58 Euro
• mit Bonus nach fünf Jahren: 256,17 Euro
• mit Bonus nach zehn Jahren: 274,47 Euro
*Dies gilt seit dem 1. Januar 2024.

AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.

Das Haushaltsvolumen 2024 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 20,33 Milliarden EUR. Davon entfallen auf die Krankenversicherung 15,80 Mrd. EUR, die Pflegeversicherung 3,89 Mrd. EUR und auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 0,65 Mrd. EUR.

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"