Testkäufe im Altenburger Land decken Verstöße beim Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche auf

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Wie gut funktioniert der Jugendschutz im Altenburger Land wirklich? Um diese Frage zu beantworten, führten der Fachdienst Jugendarbeit und Kindertagesbetreuung des Landkreises gemeinsam mit der Polizeiinspektion Altenburger Land im Mai erneut gezielte Testkäufe durch. Das Ergebnis: Die Mehrheit der getesteten Läden hielt sich an die gesetzlichen Vorgaben – aber nicht alle.

Insgesamt 50 Verkaufsstellen – darunter Supermärkte, Kioske und Tankstellen – wurden kontrolliert. Mit im Einsatz: speziell geschulte jugendliche Testkäufer im Alter von 14 bis 17 Jahren, die unter Aufsicht versuchten, Alkohol, Tabakwaren und Energydrinks zu erwerben. Das Fazit: In 38 Fällen zeigten sich die Verkäufer gesetzeskonform und verweigerten den Verkauf. Doch in zwölf Einrichtungen kam es zu teils deutlichen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.

Besonders unter Beobachtung standen Verkaufsstellen, die bereits im Vorjahr negativ aufgefallen waren, sowie bislang nicht kontrollierte Geschäfte. Die Leiterin des zuständigen Fachdienstes, Antonia Kittel, bewertet die Ergebnisse differenziert: „Im Vergleich zum Vorjahr ist eine leichte Verbesserung erkennbar. Aber es bleibt noch viel zu tun.“ 2023 lag die Quote der Verstöße noch bei 28 Prozent – diesmal sind es 24 Prozent.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Für Verkaufspersonal drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro, für Gewerbetreibende sind sogar bis zu 50.000 Euro möglich, insbesondere bei wiederholten Vergehen. Bereits im Vorjahr hatte die Kreisverwaltung entsprechende Verfahren eingeleitet – ähnlich wird nun mit den aktuellen Fällen verfahren.

Neben der Kontrolle steht für die Behörden vor allem Aufklärung und Prävention im Fokus. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist uns ein zentrales Anliegen“, betont Kittel. Die Testkäufe seien ein wichtiges Instrument, um das Verantwortungsbewusstsein im Einzelhandel zu schärfen. Der Landkreis will diese Kontrollen auch künftig regelmäßig durchführen, um langfristig ein hohes Schutzniveau sicherzustellen.

Der Hintergrund: Laut Gesetz dürfen alkoholische Getränke wie Bier oder Wein erst ab 16 Jahren verkauft werden, Spirituosen erst ab 18. Für Tabakwaren – inklusive E-Zigaretten und nikotinfreier Produkte – gilt ein generelles Verbot für Minderjährige. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit.

Die Gründe für diese strengen Regeln liegen auf der Hand: Alkohol und Nikotin können bei Jugendlichen schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen. „Die Risiken reichen von Entwicklungsverzögerungen über psychische Beeinträchtigungen bis hin zu sozialem Abstieg oder Suchterkrankungen“, heißt es aus dem Landratsamt. Frühzeitiger Konsum erhöht außerdem die Wahrscheinlichkeit, später auf illegale Drogen umzusteigen.

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