Intendant Kay Kuntze bleibt bis 2033 an der Spitze des Theaters Altenburg-Gera

Der Vertrag von Generalintendant Kay Kuntze mit dem Theater Altenburg-Gera bleibt bestehen: Bis mindestens zum 31. Juli 2033 wird Kuntze weiterhin an der Spitze des traditionsreichen Fünf-Sparten-Hauses stehen. Eine kurzfristig anberaumte Sondersitzung des Altenburger Stadtrats zur möglichen Neubewertung des Vertragsverhältnisses konnte am 28. Juli 2025 nicht stattfinden – der Stadtrat war nicht beschlussfähig.
Hintergrund der geplanten Sitzung war ein Antrag von mehr als einem Viertel der Stadtratsmitglieder, die das Thema Intendant Kay Kuntze auf die Tagesordnung bringen wollten. Der Zeitpunkt der Sitzung – mitten in der Ferienzeit – führte jedoch dazu, dass zahlreiche Stadträte wegen Urlaub oder beruflicher Verpflichtungen verhindert waren. Mit Ausnahme einer Person lagen alle Entschuldigungen ordnungsgemäß vor.
Bereits bei einem Vorgespräch am 3. Juli 2025 mit den Fraktionsvorsitzenden zeichnete sich ab, dass eine ausreichende Teilnahme zur geplanten Sitzung problematisch sein würde. Der reguläre Vertrag mit Kuntze war 2022 geschlossen worden und sieht ein mögliches Vertragsende frühestens zum 31. Juli 2027 vor – vorausgesetzt, eine Kündigung wäre bis spätestens 31. Juli 2025 erfolgt. Diese Frist ist nun verstrichen, ohne dass Kündigungsgründe vorgebracht wurden.
Gera traf Entscheidung vorab – Altenburg blieb nur Gremienvorbehalt
Bereits am 25. Juni 2025 tagte der Stadtrat in Gera nichtöffentlich und fasste dort einen Beschluss zur Zukunft von Intendant Kuntze. Altenburgs Stadtverwaltung wurde am 30. Juni 2025 darüber informiert. Der Geraer Oberbürgermeister Kurt Dannenberg lud daraufhin zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 4. Juli ein.
Da in Altenburg in der Kürze der Zeit keine Stadtratssitzung möglich war, beriet Oberbürgermeister André Neumann mit den Fraktionsvorsitzenden über eine mögliche Eilentscheidung. Drei Fraktionen sprachen sich dagegen aus, sodass Neumann sein Votum unter Gremienvorbehalt abgab – eine gängige Praxis in solchen Fällen.
Die Entscheidung in der Gesellschafterversammlung fiel daher nicht bindend, sondern vorbehaltlich eines späteren Ratsbeschlusses aus. Um diesen nachzuholen, wurde der 28. Juli als Termin einer Sondersitzung festgelegt. Diese wurde im Hauptausschuss am 16. Juli 2025 mit Beteiligung aller Fraktionen vereinbart, blieb aber letztlich ohne Wirkung, da keine Beschlussfähigkeit erreicht wurde.
Theater Altenburg-Gera: Geteilte Verantwortung, klare Mehrheiten
Das Theater Altenburg-Gera wird gemeinsam getragen von der Stadt Gera (60 %), der Stadt Altenburg (20 %) und dem Landkreis Altenburger Land (20 %). Personalentscheidungen – wie etwa zur Besetzung des Intendantenpostens – erfordern 75 % Zustimmung innerhalb der Gesellschafterversammlung. Damit kann kein einzelner Gesellschafter eine Personalentscheidung eigenständig durchsetzen oder verhindern.
Der Vertrag mit Intendant Kay Kuntze wurde 2022 unter Beteiligung aller Gesellschafter – einschließlich des Altenburger Stadtrats – beschlossen. Er bleibt damit rechtskräftig und bindend. Die Möglichkeit einer Sonderkündigung zum 31. Juli 2027 bestand nur bis zum 31. Juli 2025 – und wurde nicht genutzt.