Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung Windenergie Altenburger Land

Blinksignale nur noch bei Bedarf

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Die nächtliche Befeuerung von Windenergieanlagen dient der Sicherheit: Annähernde Flugzeuge sollen Hindernisse frühzeitig erkennen. Das permanente rote Blinken war jedoch vielerorts als störend empfunden worden – insbesondere von Anwohnern und Autofahrern in der Region.

Um diese Belastung zu reduzieren, müssen besonders hohe Anlagen seit 2025 mit einer Technik ausgestattet sein, die das Warnlicht nur dann aktiviert, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug nähert. In allen anderen Zeiten bleibt die Beleuchtung ausgeschaltet.

Vorgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ergibt sich aus dem EEG. Alle Windenergieanlagen an Land, die nach Luftverkehrsrecht eine Nachtkennzeichnung benötigen, müssen mit dem entsprechenden System ausgerüstet sein. Die Regel gilt für Anlagen ab einer Gesamthöhe von 100 Metern.

Zuständig für die luftfahrtrechtliche Umsetzung ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Änderungen an bereits bestehenden Anlagen müssen zudem beim Landratsamt Altenburger Land angezeigt werden, da es als untere Immissionsschutzbehörde sowohl genehmigt als auch überwacht. Bei neuen Anlagen ist das System bereits im Genehmigungsverfahren verpflichtend.

Umsetzung im Landkreis Altenburger Land

Zwischen Dezember 2021 und April 2024 wurden im Landkreis insgesamt zwölf Anzeigeverfahren bearbeitet. Diese betrafen 23 Windenergieanlagen in Schmölln, Thonhausen, Ponitz und Starkenberg. An allen genannten Standorten ist die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung inzwischen wie vorgeschrieben in Betrieb.

Sandra Riedel von der unteren Immissionsschutzbehörde erklärt, dass sämtliche anderen Anlagen im Landkreis entweder unter der 100-Meter-Grenze liegen oder von der Bundesnetzagentur eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben.

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"