Geflügelpest: Impfpflicht für Hühner und Puten wird erneut betont

Nach aktuellen Fällen der atypischen Geflügelpest weist das Veterinäramt erneut auf die Geflügelpest Impfpflicht Thüringen für Hühner und Puten hin. Ende Februar 2026 wurde die anzeigepflichtige Krankheit, auch Newcastle Disease genannt, in einem Putenmastbetrieb in Brandenburg festgestellt. Am 4. März wurde ein weiterer Fall in einem Legehennenbetrieb bestätigt. Auch aus Bayern sowie aus Spanien und Polen werden entsprechende Meldungen bekannt.
Amtsveterinär Matthias Thurau betont, dass für alle Hühner und Puten eine verpflichtende Impfung gegen den Erreger besteht. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren.
Die Impfung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, damit im gesamten Bestand ein ausreichender Schutz vorhanden ist. Tierhalter sind zudem verpflichtet, die durchgeführten Impfungen zu dokumentieren. In der Regel erfolgt die Impfung über das Tränkwasser. Für die Durchführung sollte ein niedergelassener Tierarzt kontaktiert werden.
Die Krankheit kann bei Geflügel unter anderem zu zentralnervösen Störungen, Durchfall, Fressunlust, sinkender Legeleistung, Atemnot, Bindehautentzündungen, Nasenausfluss und plötzlichen Todesfällen führen. Für Menschen ist die Erkrankung jedoch ungefährlich.
Das Veterinäramt empfiehlt außerdem, den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln möglichst zu vermeiden. Besonders Wildtauben können Träger des Virus sein.
In Deutschland wurden in den vergangenen Jahrzehnten kaum Ausbrüche der Newcastle Disease registriert. Fälle wurden zuletzt im Jahr 2018 aus Belgien und Luxemburg gemeldet.