Acht Millionen Euro zusätzlich für Thüringens Feuerwehren

Fördermittel für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe / Symbolbild AI
Fördermittel für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe / Symbolbild AI

Die Landesregierung stellt 2026 insgesamt acht Millionen Euro zusätzlich für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe in Thüringen bereit. Mit den Mitteln sollen Städte, Gemeinden und Landkreise bei Investitionen in den Bevölkerungsschutz unterstützt werden.

Die Verteilung erfolgt nach einem festen Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche an die kommunalen Aufgabenträger.

Hintergrund sind die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Dazu zählen nach Angaben des Landes kriegerische Konflikte, hybride Bedrohungen und neue Anforderungen an die Krisenvorsorge. Der Thüringer Landtag hat deshalb mit dem Haushalt 2026/2027 sowie dem Beschluss „Den Feuerwehren ein starker Partner sein“ zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Innenminister Georg Maier erklärt, ein leistungsfähiger Bevölkerungsschutz sei kein Selbstläufer. Die zusätzlichen Gelder sollen den Kommunen ermöglichen, gezielt in moderne Ausrüstung, Digitalisierung und Nachwuchs zu investieren.

Wofür die Mittel eingesetzt werden können

Die zusätzlichen Gelder für die Feuerwehren Thüringen sollen insbesondere die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren stärken. Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Feuerwehrausrüstung
  • Technik zur Alarmierung und Digitalisierung
  • Drohnen
  • Spezialausstattung für Vegetations- und Waldbrände
  • Maßnahmen zur sogenannten Schwarz-Weiß-Trennung in Feuerwehrhäusern

Nicht gefördert werden laufende Kosten oder Maßnahmen von Fördervereinen.

Förderhöhe und Antragstellung

Die Höhe der Zuwendungen richtet sich nach Größe und Struktur der jeweiligen Kommune. Kleinere Gemeinden können mit 2.000 bis 3.000 Euro rechnen, größere Gemeinden mit 10.000 bis 20.000 Euro. Für Landkreise und kreisfreie Städte liegen die Beträge zwischen rund 33.000 und 343.000 Euro.

Die Mittel werden als Projektförderung gewährt. Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte erhalten jeweils eine konkrete Zuwendungssumme sowie einen vorbereiteten Antrag.

Die Anträge müssen bis Ende April 2026 beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Auszahlung ist gebündelt für Dezember 2026 vorgesehen, damit die Kommunen ausreichend Zeit für Planung und Umsetzung haben.

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