Denkmalschutz-Sonderprogramm: Elisabeth Kaiser ruft zu Bewerbungen auf

Frau Kaiser direkt im Plenarsaal (Foto: privat)
Frau Kaiser direkt im Plenarsaal (Foto: privat)

Altenburger Land/Thüringen. Die Thüringer Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser (SPD) ruft Interessierte dazu auf, sich für die neue Runde des Denkmalschutz-Sonderprogramms des Bundes zu bewerben. Für die mittlerweile 15. Auflage des Programms stehen nach ihren Angaben insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

„Ich habe in vielen Städten und Dörfern Menschen getroffen, die sich leidenschaftlich für den Erhalt bedeutender, manchmal auch kleinerer Denkmäler einsetzen. Finanziell können das die Kommunen oder Vereine aber oft nicht stemmen“, erklärt Kaiser.

Mit dem Programm werde gemeinsam Verantwortung für den Erhalt des kulturellen Erbes und der kulturellen Vielfalt auch in Thüringen übernommen.

Renaissanceschloss Ponitz erhielt bereits Fördermittel

Auch das Altenburger Land hat in der Vergangenheit von dem Programm profitiert. So erhielt das Renaissanceschloss in Ponitz Fördermittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm.

Weitere geförderte Beispiele in Thüringen waren nach Angaben Kaisers die Sauer-Orgel in der Johanneskirche Saalfeld, das Eisenacher „Denkmal zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ und der Milchhof in Arnstadt.

Seit 2009 unterstützt der Bund über die Denkmalschutz-Sonderprogramme dringende Sanierungsarbeiten an historischen Orgeln sowie an anderen national bedeutsamen oder das kulturelle Erbe mitprägenden Denkmälern. Seitdem wurden laut Mitteilung rund 580 Millionen Euro bereitgestellt.

Anträge müssen bis 2. Oktober beim BKM vorliegen

Anträge können von Ländern, Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereinen und Privatpersonen gestellt werden. Der jeweilige Projektträger reicht seinen Antrag beim Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie ein.

Das Landesamt muss die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und den Antrag mit seiner Stellungnahme an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiterleiten. Die vollständigen Anträge müssen dort spätestens am 2. Oktober 2026 eingegangen sein.

Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die übrigen 50 Prozent müssen anderweitig finanziert werden. Eine Kofinanzierung über EU-Mittel oder andere Mittel aus dem Bundeshaushalt ist laut Mitteilung nicht möglich.

Gefördert werden Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege. Renovierungen sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

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