Amtstierarzt weist auf Equidenpass und Chip-Kennzeichnung hin

Landratsamt Altenburger Land
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Amtstierarzt weist auf Equidenpass und Chip-Kennzeichnung hin

Altenburg/Erfurt. Nach dem Nachweis der Equinen Infektiösen Anämie bei einem Pferd im Wartburgkreis weist der Amtstierarzt des Landkreises Altenburger Land auf wichtige Vorgaben für Halter von Pferden, Eseln und Maultieren hin.

Wie das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie mitteilt, wurde die Erkrankung Ende März bei einem Pferd im Wartburgkreis festgestellt. Der Nachweis erfolgte durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Equiden müssen Pass und Chip haben

Matthias Thurau, Amtstierarzt des Landkreises Altenburger Land, erinnert daran, dass Equiden – also Pferde, Esel und Maultiere – beim Erwerb in jedem Fall einen Equidenpass besitzen und mit einem Chip gekennzeichnet sein müssen. Nur so sei die Herkunft der Tiere sicher nachvollziehbar.

Stammen die Tiere aus dem Ausland, ist zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung des am Herkunftsort zuständigen Amtsveterinärs erforderlich. Diese muss im Original vorliegen.

Risiko bei Zukäufen aus bestimmten Regionen

Hauptverbreitungsgebiete der für Einhufer unheilbaren Infektionskrankheit sind laut Thurau Nord- und Südamerika, Afrika, Asien, Australien sowie Süd- und Osteuropa. Besonders Zukäufe aus Süd- und Osteuropa seien daher nicht ohne Risiko.

Die Equine Infektiöse Anämie ist eine Viruserkrankung, die Tiere aus der Familie der Equiden betrifft. Dazu gehören unter anderem Pferde, Wildpferde, Esel und Zebras.

Symptome und Übertragung

Eine akute Verlaufsform kann sich unter anderem durch Fieber, Apathie, Bewegungsschwäche sowie Punktblutungen auf Schleimhäuten und der Lidbindehaut zeigen. Die chronische Form kann mit wiederkehrenden Fieberschüben, Konditionsverlust sowie Ödembildungen am Bauch und an den Extremitäten einhergehen.

Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und können eine Infektionsquelle darstellen. Übertragen wird die Krankheit entweder durch direkten Kontakt infizierter Tiere oder durch blutsaugende Insekten.

Krankheit ist meldepflichtig

Das Thüringer Sozialministerium ruft Halter entsprechender Tiere dazu auf, bei unklaren Krankheitsanzeichen zügig tierärztlichen Rat einzuholen. Besteht ein Seuchenverdacht, ist das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt umgehend zu informieren.

Die Erkrankung ist meldepflichtig. Für den Menschen ist sie ungefährlich.

Seit 2010 wurden in Deutschland 72 Fälle gemeldet. In Thüringen wurde die Tierseuche zuletzt im Dezember 2011 bei einem Pferd nachgewiesen.

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