Einbürgerungszahlen im Landkreis in 2024 deutlich gestiegen

Mit 110 Einbürgerungen hat sich die Zahl zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Die Einbürgerungszahlen im Landkreis sind in den vergangenen Jahren merklich gestiegen. Waren es 2023 noch 52 Personen, die eingebürgert wurden, stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf 110. 2022 waren es nur 21 und 2021 lediglich 5 Einbürgerungen. Damit hat sich die Zahl der Einbürgerungen innerhalb von vier Jahren mehr als verzwanzigfacht.

Dieser Trend unterstreicht die zunehmende Bereitschaft von Menschen mit ausländischen Wurzeln, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben und spiegelt zugleich die erfolgreiche Arbeit der Staatsangehörigkeitsbehörde wider.

„Unsere Einbürgerungsbehörde ist integrationsfreundlich. Mit Wertschätzung und Respekt wollen die Mitarbeitenden den Weg zur Staatsbürgerschaft trotz bundesweit kompliziertem Regelwerk
erleichtern“, so Vizelandrat Matthias Bergmann. „Die Eingebürgerten bestreiten ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Transferleistungen und sind damit gute Beispiele für eine gelungene Integration“, so Bergmann
weiter. Auch bundesweit lässt sich ein deutlicher Anstieg beobachten. Laut statistischem Bundesamt wurden in Deutschland 200.100 Einbürgerungen im Jahr 2023 verzeichnet. Das war ein Anstieg von etwa 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit der Jahrtausendwende. Zu den häufigsten Herkunftsländern gehören Syrien, die Türkei und Afghanistan.

Voraussetzungen zur Einbürgerung, unter Berücksichtigung des Einzelfalls, sind fünf Jahre gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, der Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit, die
Lebensunterhaltssicherung, ausreichende Deutschkenntnisse und ein bestandener Einbürgerungstest sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen und demokratischen Grundordnung Deutschlands.

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur vollständigen Integration und Teilhabe. Sie ermöglicht es Menschen mit ausländischer Herkunft, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen und damit alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers wahrzunehmen.

Kontakt
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst 40 – Öffentliche Ordnung
Staatsangehörigkeitsbehörde
E-Mail: ordnung.gewerbe@altenburgerland.de
Telefon: 03447/586 -134 oder 03447/586 -133

Im Auftrag
Franziska Ducklaus
Öffentlichkeitsarbeit

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