Einschulung 2026/27: Anmeldung schulpflichtiger Kinder an Grundschulen im Altenburger Land

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Eltern aufgepasst: Kinder, die bis zum 1. August 2026 sechs Jahre alt werden, sind für das Schuljahr 2026/27 schulpflichtig. Die Anmeldung dieser Schulanfänger findet im Zeitraum vom 2. bis 10. Mai 2025 statt.

Wo und wie melde ich mein Kind an?

Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Grundschule im jeweiligen Schulbezirk. Eine Übersicht der Schulbezirke sowie alle Anmeldetermine finden Sie als PDF auf der offiziellen Webseite des Landkreises Altenburger Land:

???? Schulen im Landkreis – Schulbezirke & Anmeldetermine

Besteht ein gemeinsamer Schulbezirk, können Eltern einen Erst- und Zweitwunsch angeben. Die Anmeldung ist dann bei der Schule des Erstwunsches einzureichen.

Anmeldeformular & Unterlagen

Das Anmeldeformular steht online zum Download bereit:

???? Anmeldeformular – Bildung & Schule

Bitte reichen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen ein (Originale oder Kopien):

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

  • ggf. Sorgerechtsnachweis (gerichtlich festgestellt)

  • Impfausweis des Kindes

Hinweise zu weiteren benötigten Dokumenten erhalten Sie direkt auf der Website der jeweiligen Grundschule.

Vorzeitige Einschulung möglich

Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 mindestens fünf Jahre alt sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Absprache mit dem Schularzt.

Förderbedarf oder besondere Anforderungen?

Kinder mit vermutetem oder erkennbarem sonderpädagogischem Förderbedarf sind zunächst in der zuständigen Grundschule anzumelden. Dort erfolgt eine Beratung gemeinsam mit Fachlehrern der Grund- und Förderschulen. Ausnahme: Wenn Ihr Kind die Regenbogenschule Altenburg besuchen soll, erfolgt die Anmeldung direkt dort.

Schulärztliche Untersuchung – Termin & Ablauf

Die Termine für die schulärztliche Untersuchung werden in der Regel über die Kindertagesstätten mitgeteilt. Kinder ohne Kita-Besuch müssen ab September 2025 telefonisch zur Untersuchung angemeldet werden:

???? Landratsamt Altenburger Land – Fachdienst Gesundheit
???? Tel. 03447 586-863 oder 586-866
???? Lindenaustraße 31, 04600 Altenburg

Wichtig: Schulpflicht beachten!

Laut §§ 18 und 59 des Thüringer Schulgesetzes sind Eltern bzw. Sorgeberechtigte verpflichtet, ihr schulpflichtiges Kind fristgerecht anzumelden. Versäumte Anmeldungen ohne triftigen Grund gelten als Ordnungswidrigkeit.

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