Entsorgung von Leichtverpackungen im Altenburger Land

Abfallwirtschaftsbetrieb informiert: So entsorgt man Leichtverpackungen richtig

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Immer wieder gibt es Nachfragen zur Entsorgung von Leichtverpackungen – daher weist der Abfallwirtschaftsbetrieb Altenburger Land erneut auf die geltenden Regeln hin. Grundsätzlich erfolgt die Sammlung über den Gelben Sack. Nur in bestimmten Großwohnanlagen gelten abweichende Regelungen.

Zuständig sind die Dualen Systeme

Die Entsorgung der über den Gelben Sack eingesammelten Abfälle wird nicht vom Landkreis, sondern privatwirtschaftlich organisiert. Zuständig sind die Duales Systeme Deutschlands. Für den Landkreis Altenburger Land übernimmt derzeit die Remondis GmbH & Co. KG die Sammlung.

Wichtig: Die Kosten für das Einsammeln und Verwerten von Verpackungen sind bereits beim Kauf der Produkte bezahlt. In den kommunalen Abfallgebühren sind dafür keine zusätzlichen Kosten enthalten.

Was gehört in den Gelben Sack?

Unter Leichtverpackungen versteht man alle gebrauchten Verpackungen, die nicht aus Glas oder Papier bestehen, zum Beispiel:

  • Kunststoffverpackungen wie Folien, Flaschen, Joghurtbecher, Zahnpastatuben

  • Verpackungen aus Verbundstoffen, z. B. Getränkekartons

  • Verpackungen aus Metallen, etwa Konservendosen oder Aluminiumfolien

Was darf nicht hinein?

Nicht in den Gelben Sack gehören:

  • Gegenstände aus Kunststoff oder Metall, die keine Verpackungen sind (z. B. Eimer, Schüsseln, Werkzeuge)

  • Restmüll

  • Batterien oder Elektrogeräte

Falsch entsorgte Materialien führen zu Problemen bei der Verwertung und können zusätzliche Kosten verursachen.

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