Erkrankter Schwan im Naturschutzgebiet entdeckt

Vogelgrippe im Altenburger Land

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Im Altenburger Land ist erstmals in diesem Jahr ein Fall der Vogelgrippe bestätigt worden. Das Veterinäramt meldete den Nachweis des Virus bei einem Schwan aus dem Naturschutzgebiet Haselbacher Teiche. Der Befund wurde am 18. November gemeldet und nun durch das Friedrich-Löffler-Institut offiziell bestätigt.

Erkrankter Schwan im Naturschutzgebiet entdeckt

Bereits am 14. November war ein Ornithologe auf einen Schwan mit deutlichen Krankheitssymptomen aufmerksam geworden. Aufgrund des dringenden Verdachts auf Vogelgrippe wurde das Tier nach Absprache mit dem Veterinäramt durch den zuständigen Jäger erlegt und zur Untersuchung an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza überstellt.

Das Labor bestätigte am 18. November den positiven Befund, der nun durch das Friedrich-Löffler-Institut nochmals verifiziert wurde.

Keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich

Nach Angaben von Amtstierarzt Matthias Thurau zieht der bestätigte Vogelgrippe-Fall aktuell keine weiteren Einschränkungen nach sich. Grund dafür ist die bereits gültige „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest“, die seit dem 5. November 2025 im Landkreis in Kraft ist.

In den Gemeinden Fockendorf, Gerstenberg, Haselbach, Treben und Windischleuba gilt weiterhin die Pflicht, Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten.

Meldepflicht und Biosicherheitsmaßnahmen

Thurau erinnert alle Halter von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln daran, ihre Bestände umgehend beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu melden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

Zudem verweist das Veterinäramt auf die strikte Einhaltung der Biosicherheitsregeln, darunter:

– Sicherung der Ställe vor unbefugtem Zutritt
– konsequente Hygiene
– Minimierung von Kontaktmöglichkeiten zu Wildvögeln

Weiterhin wird empfohlen, schlachtreifes Weihnachtsgeflügel frühzeitig zu schlachten, um Risiken zu minimieren.

Weitere Informationen

Die vollständige Allgemeinverfügung ist online einsehbar unter:
https://www.altenburgerland.de/media/full/25854/Tierseuchenbehoerdliche-Allgemeinverfuegung-zum-Schutz-gegen-die-Gefluegelpest-bei-Gefluegel-und-gehaltenen-Voegeln.pdf

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"