Geflügelpest im Landkreis Greiz – Hinweise auch für das Altenburger Land
Nachweis von H5N1 – Schutzmaßnahmen in Thüringen erweitert

Im Landkreis Greiz ist am 2. Oktober 2025 der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI H5N1) amtlich bestätigt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) identifizierte das Virus in einem Geflügelbetrieb. Nach der Bestätigung wurden um den betroffenen Standort Sperrzonen mit einem Radius von drei und zehn Kilometern eingerichtet. Neben dem Landkreis Greiz ist auch der Saale-Orla-Kreis von den Überwachungsmaßnahmen betroffen.
Das Thüringer Sozialministerium ruft alle Geflügelhalter im Freistaat – und ausdrücklich auch im Altenburger Land – zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf. Ziel sei es, eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.
Maßnahmen in den Sperrzonen
In den eingerichteten Schutzzonen gelten umfangreiche tierseuchenrechtliche Auflagen. Dazu zählen:
Verbot des Verbringens von Geflügel, Eiern und Geflügelerzeugnissen,
klinische Untersuchungen der Bestände,
und eine mögliche Anordnung von Aufstallungspflichten.
Der betroffene Betrieb wurde unter amtlicher Aufsicht geräumt, das restliche Geflügel tierschutzgerecht getötet.
Eine weitere Ausbreitung der Seuche könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, betonte das Ministerium.
Hinweise für Halter und Bürger im Altenburger Land
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Altenburger Land,
Lindenaustraße 10, 04600 Altenburg,
nimmt Meldungen über tote Wildvögel entgegen.
Telefon: 03447 586-709
E-Mail: veterinaerwesen@altenburgerland.de
Wer tote Wasser- oder Greifvögel findet, soll diese nicht berühren und den Fund unverzüglich melden. Das Einsammeln und Beproben erfolgt durch geschultes Fachpersonal.
Zudem erinnert das Landratsamt daran, dass alle Geflügelhaltungen meldepflichtig sind – auch Hobbyhaltungen müssen offiziell beim Veterinäramt registriert werden.
Gesundheitsrisiken und Vorsichtsmaßnahmen
Zwar ist eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen selten, sie kann aber nicht ausgeschlossen werden. Personen, die intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel oder Ausscheidungen hatten, sollen für zehn Tage auf grippeähnliche Symptome oder Bindehautentzündungen achten und bei Beschwerden ärztliche Hilfe aufsuchen.
???? Weitere Informationen:
Thüringer Sozialministerium: soziales.thueringen.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): fli.de/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest