Hortanmeldung in Altenburg: Wichtige Frist für Eltern bis 31. Mai 2026
Altenburg. Eltern von Hortkindern an Grundschulen und der Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Stadt Altenburg sollten wichtige Fristen beachten. Seit dem Schuljahr 2024/2025 gilt: Die Anmeldung zum Hortbesuch muss nur einmal abgegeben werden und ist dann für die gesamte Grundschulzeit gültig.
Die Hortanmeldung ist vor Beginn der Grundschulzeit in der jeweiligen Schule einzureichen. Bei einem abweichenden Betreuungsbeginn muss die Anmeldung einen Monat vor dem gewünschten Start der Hortbetreuung abgegeben werden.
Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Schuljahres 2026/2027 muss die Hortanmeldung spätestens bis zum 31. Mai 2026 eingereicht werden. Diese Frist gilt auch für Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hortgebühr.
Kinder, die bereits eine Schule besuchen und schon zum Hort angemeldet sind, müssen nicht erneut angemeldet werden, wenn sie den Hort weiterhin nutzen sollen. Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung von der Hortgebühr müssen jedoch vor Beginn des neuen Schuljahres erneut bis spätestens 31. Mai 2026 gestellt werden. Ohne Antrag kann keine Ermäßigung oder Befreiung erfolgen. Rückwirkende Befreiungen oder Ermäßigungen sind nicht möglich.
Eltern von Viertklässlern müssen ihre Kinder zum Ende des Schuljahres nicht vom Hort abmelden. Die Heranziehung zur Hortgebühr endet automatisch nach dem vierten Schuljahr.
Soll ein Kind, das aktuell die vierte Klasse besucht, im Zeitraum vom 3. August bis 14. August 2026 eine Hortbetreuung nutzen, muss für diese zehn Horttage ein Antrag auf Ferienbetreuung gestellt werden.
Alle Anträge und Unterlagen sind schriftlich beim Fachdienst Kommunale Abgaben der Stadtverwaltung Altenburg, Markt 1, 04600 Altenburg, einzureichen. Alternativ können die Unterlagen gescannt per E-Mail an hortgebuehren@stadt-altenburg.de übersandt werden. Entsprechende Nachweise sind jeweils beizufügen.
Änderungen des Betreuungsumfangs, Hortabmeldungen, Einkommensänderungen und weitere relevante Änderungen müssen ebenfalls rechtzeitig schriftlich oder gescannt per E-Mail mitgeteilt werden. Dafür sind die bestehenden Formulare zu verwenden.
Alle Formulare sind weiterhin online unter www.stadt-altenburg.de im Bereich Bürgerservice – Formulare – Hort/Schule, im Fachdienst Kommunale Abgaben im Rathaus Altenburg, Markt 1, Zimmer 2.13, sowie in den Schulen erhältlich.