Entsorgung von Leichtverpackungen im Altenburger Land
Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über richtige Nutzung des Gelben Sacks

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Altenburger Land informiert aktuell über die korrekte Entsorgung von Leichtverpackungen. Grundsätzlich erfolgt deren Sammlung im Landkreis über den Gelben Sack. Nur für einige festgelegte Großwohnanlagen gelten Ausnahmen.
Die Sammlung und Verwertung der Leichtverpackungen ist privatwirtschaftlich organisiert. Zuständig sind die Dualen Systeme Deutschlands, die derzeit die Remondis GmbH & Co. KG mit der Sammlung im Altenburger Land beauftragt haben.
Wichtig: Die Kosten für das Einsammeln und Recyceln sind bereits beim Kauf der verpackten Produkte bezahlt – sie sind nicht in den Abfallgebühren enthalten.
Was gehört in den Gelben Sack?
Als Leichtverpackungen gelten alle Verpackungen, die nicht aus Glas oder Papier bestehen. Dazu zählen beispielsweise:
Kunststoffverpackungen wie Folien, Flaschen, Joghurtbecher oder Zahnpastatuben,
Verbundverpackungen wie Getränkekartons,
Metallverpackungen wie Konservendosen oder Aluschalen.
Was darf nicht in den Gelben Sack?
Nicht in den Gelben Sack gehören:
Gegenstände aus Kunststoff oder Metall, die keine Verpackungen sind,
Restmüll, Batterien, Elektrogeräte oder gefährliche Abfälle.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Trennung sorgfältig vorzunehmen, um ein effektives Recycling zu ermöglichen und Fehlwürfe zu vermeiden.