Neue Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Landratsamt Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land

Altenburg. Gastronomiebetriebe im Altenburger Land müssen bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes beachten. Darauf weist die untere Abfallbehörde des Landkreises Altenburger Land hin.

Bereits seit Januar 2023 gilt für viele Gastronomiebetriebe die Pflicht, Speisen und Getränke, die in Einwegkunststoffverpackungen oder Einweggetränkebechern ausgegeben werden, auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Mehrwegangebotspflicht für Gastronomiebetriebe

Die Regelung betrifft sogenannte Letztvertreiber. Gemeint sind Betriebe, die Speisen oder Getränke vor Ort in Einwegverpackungen füllen und an Kundinnen und Kunden abgeben.

Dazu zählen unter anderem:

  • Restaurants
  • Bistros
  • Cafés
  • Lieferdienste
  • Fast-Food-Betriebe
  • Kantinen
  • Betriebsgastronomien
  • Cateringbetriebe

Ziel der gesetzlichen Vorgabe ist es, die Menge an Einwegverpackungen im To-Go-Bereich zu verringern und wiederverwendbare Behältnisse als nachhaltige Alternative zu stärken.

Landkreis erfasst Betriebsdaten

Im Rahmen der Umsetzung sind gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen in gastronomischen Betrieben vorgesehen. Vorab möchte die untere Abfallbehörde grundlegende Betriebsdaten erfassen.

Die Daten sollen einen Überblick darüber geben, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht bereits getroffen wurden. Außerdem möchte die Behörde die Kontaktdaten nutzen, um wichtige Informationen und Hinweise künftig direkt an die betroffenen Betriebe weitergeben zu können.

Formular online verfügbar

Zur Erfassung der Betriebsdaten stellt der Landkreis Altenburger Land ein elektronisches Formular auf seiner Website bereit. Dieses ist im Bereich der unteren Abfallbehörde abrufbar.

Das Formular finden betroffene Gastronomiebetriebe unter:

www.altenburgerland.de/de/themen-a-bis-z/natur-umwelt/untere-abfallbehoerde

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