Parkgebühren können per Handy bezahlt werden

Neues digitales Angebot in Altenburg

Oberbürgermeister André Neumann probierte das bargeldlose Parken aus. (Foto: Franziska Ebert)
Oberbürgermeister André Neumann probierte das bargeldlose Parken aus. (Foto: Franziska Ebert)

Ab sofort kann in Altenburg die Parkgebühr bargeldlos per Handy-App bezahlt werden. Mit dieser zeitgemäßen Möglichkeit wird der Bezahlvorgang zum einen erleichtert, da man kein Kleingeld mehr benötigt. Zum anderen erfolgt die Abrechnung minutengenau und kann bei Bedarf einfach verlängert werden, etwa wenn ein Einkauf im Stadtzentrum länger dauert als geplant. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, den Parkvorgang jederzeit vorzeitig zu beenden.

Wer von dem digitalen Angebot Gebrauch machen möchte, lädt sich die App „PayByPhone“ kostenlos herunter und meldet sich an. Dann wählt man die Parkzone, hinterlegt das Kennzeichen, wählt die Zahlungsmethode und bezahlt. Auf jeden Parkvorgang entfällt eine geringe Servicegebühr von 15 Prozent. Die App findet man unter anderem bei Google Play und im App-Store, auf den Altenburger Parkautomaten wird aber auch ein Hinweis mit einem QR-Code angebracht. (Detaillierte Informationen über die App gibt es online auf www.paybyphone.de).
Das neue digitale Angebot gilt auch für die bisherigen Monatsparkkarten auf den Großparkplätzen Am Anger, Auf den Röhren, Gerhart-Hauptmann-Straße und Parkplatz Schloss, sie können ebenfalls digital gelöst werden.
Die digitale Option bedeutet nicht, dass die vertraute Möglichkeit der Bezahlung am Parkscheinautomaten endet. Das Bezahlen per Handy ist ein zeitgemäßes Zusatzangebot. Die beliebte sogenannte Brötchentaste bleibt ebenfalls.

Die Weichen für die Bezahlung der Parkgebühren via App wurden mit der Einführung der neuen Parkgebührenordnung kurz vor dem Jahreswechsel gestellt (die Pressestelle berichtete). Darin wurde unter anderem die Zahl der Parkgebiete auf drei reduziert. Die Höhe der Parkgebühren blieb unverändert: Pro angefangene halbe Stunde kostet das Parken wie gehabt 50 Cent. Wie erwähnt bleibt das kostenlose Kurzzeitparken, die „Brötchentaste“, im Parkgebiet 1 (großräumiges Stadtzentrum) erhalten.

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