Schulanfänger im Altenburger Land: Anmeldung für 2027/2028 läuft im Mai

Im Altenburger Land steht die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2027/2028 bevor. Betroffen sind alle Kinder, die am 1. August 2027 sechs Jahre alt sind. Die Anmeldung findet im Zeitraum vom 2. bis 10. Mai 2026 statt.
Die Schulanfänger müssen an der Grundschule des jeweiligen Schulbezirks angemeldet werden. Die Liste der Schulbezirke sowie die genauen Termine zur Anmeldung sind auf der Internetseite des Landkreises unter
www.altenburgerland.de/de/oeffentliche-bekanntmachungen/sonstige-bekanntmachungen zu finden.
Besteht ein gemeinsamer Schulbezirk, wählen die Eltern mit einem Erst- und Zweitwunsch die Schule, an der ihr Kind unterrichtet werden soll. Die Anmeldung ist dann an der Erstwunschschule abzugeben.
Das Anmeldeformular steht online unter
www.altenburgerland.de/de/formulare-bildung-und-schule
zur Verfügung.
Diese Unterlagen werden benötigt
Für die Anmeldung sind neben dem Anmeldeformular folgende Unterlagen erforderlich:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- gegebenenfalls gerichtlich festgestellte Sorgerechtsverfügungen
- Impfausweis
Informationen zu den konkret einzureichenden Unterlagen finden Eltern auch auf der Homepage der jeweiligen Grundschule.
Vorzeitige Einschulung und Förderbedarf
Auf Antrag der Eltern kann auch ein Kind vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn es am 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt ist. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Kinder mit offensichtlichem oder vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf sind ebenfalls in der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Dort erfolgt die Beratung durch Lehrkräfte der Grund- und Förderschule. Ausgenommen sind Schulanfänger, die an der Regenbogenschule Altenburg beschult werden sollen. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung direkt dort.
Schulärztliche Untersuchung
Die Termine für die schulärztlichen Untersuchungen werden über die Kindertagesstätten bekanntgegeben. Besucht ein Kind keine Kita, müssen die Eltern ab Anfang September 2026 selbst telefonisch einen Termin beim Landratsamt Altenburger Land, Fachdienst Gesundheit, vereinbaren.
Telefon: 03447 586-863 oder 03447 586-866
Eltern sind nach dem Thüringer Schulgesetz verpflichtet, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Wird die Anmeldung ohne berechtigten Grund versäumt, gilt das als Ordnungswidrigkeit.