Vereinsförderung in Altenburg: Anträge für 2027 bis 31. Oktober möglich

Stadt erinnert Vereine, Stiftungen und Verbände an die laufende Antragsfrist

Altenburg. Vereine, Stiftungen, Verbände und anerkannte Religionsgemeinschaften können noch bis zum 31. Oktober 2026 Förderanträge für gemeinwohlorientierte Projekte im Jahr 2027 stellen.

Grundlage ist die städtische Richtlinie zur Förderung der gemeinwohlorientierten Vereins- und Verbandsarbeit. Unterstützt werden können Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Sport und Sonstiges.

Antragstellung grundsätzlich vor Beginn des Förderjahres

Nach der Richtlinie sollen Anträge für das Jahr 2027 bis Ende Oktober 2026 eingereicht werden. Eine Antragstellung erst im laufenden Jahr ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

Die vollständige Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite der Stadt Altenburg im Bereich Stadt- und Bürgerservice / Formulare / Vereinsarbeit abrufbar.

Unterschiedliche Ansprechpartner je Förderbereich

Anträge aus den Bereichen Kultur und Sonstiges sind an den Fachdienst 13 – Kulturmanagement zu richten.

Für Anträge aus den Bereichen Soziales und Sport ist der Fachdienst 40 – Soziales, Schulen und Sport zuständig.

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"