Wärmepumpen richtig platzieren: Behörde berät zum Lärmschutz

Landratsamt Altenburger Land
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Altenburg. Wärmepumpen gelten als effiziente und umweltfreundliche Möglichkeit, Gebäude zu heizen. Doch bei der Installation gibt es einiges zu beachten. Eine falsch platzierte Wärmepumpe kann zur Lärmbelastung für Anwohner werden und im schlimmsten Fall zu Konflikten mit Nachbarn führen.

Darauf weist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Altenburger Land hin. Besonders in dicht bebauten Wohngebieten sei der richtige Abstand zur nächsten Wohnbebauung entscheidend.

Zwar ist für die Umrüstung einer Heizungsanlage auf eine Wärmepumpe in der Regel keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich. Dennoch sollten Hausbesitzer den Geräuschpegel der Anlage im Blick behalten. Einige Modelle können je nach Standort und Bauweise deutlich hörbar sein.

Wärmepumpen werden immissionsschutzrechtlich nach dem Leitfaden der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, kurz LAI, bewertet. Dabei spielen unter anderem der Standort der Anlage und der Schallleistungspegel des Gerätes eine wichtige Rolle.

„Aufgrund des Anlagenstandortes und des Schallleistungspegels des Gerätes ergibt sich ein Mindestabstand zur nächsten schützenswerten Wohnbebauung. Durch uns wird geprüft, ob die favorisierte Wärmepumpe den erforderlichen Mindestabstand zum Nachbarn einhält bzw. ob der Schallleistungspegel den gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder möglicherweise ein Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Franziska Werner von der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises.

Die Behörde empfiehlt Hausbesitzern deshalb, sich vor der Umrüstung auf eine Wärmepumpe beraten zu lassen. So könne frühzeitig geprüft werden, ob die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen eingehalten werden.

Kontakt

Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Natur- und Umweltschutz
Untere Immissionsschutzbehörde
Franziska Werner

Telefon: 03447 586-486
E-Mail: umwelt@altenburgerland.de

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