AOK Mindestmengen Karte aktualisiert

Erfahrung steigert Behandlungsqualität

Die Gesundheitskasse weist erneut darauf hin, dass umfangreiche Erfahrung von Ärztinnen und Ärzten ein zentraler Faktor für Komplikationsfreiheit und Behandlungsqualität ist. Für zehn besonders anspruchsvolle und risikobehaftete Eingriffe gelten daher bundesweit gesetzliche Mindestmengen. Nur Kliniken, die diese Fallzahlen erreichen, dürfen die Operationen weiterhin anbieten.

Neu hinzu kommt ab 2026 eine Mindestmenge für Herztransplantationen: Mindestens zehn Eingriffe pro Standort und Jahr sind vorgeschrieben. In Sachsen erfüllt ausschließlich das Herzzentrum Leipzig diese Vorgabe – damit ist es das einzige Krankenhaus im Freistaat, das ab 2026 weiterhin Herztransplantationen durchführen darf.

Weniger berechtigte Klinikstandorte

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der sächsischen Standorte, die Mindestmengen erfüllen, spürbar gesunken. Betroffen sind unter anderem komplexe Eingriffe an Pankreas, Speiseröhre sowie Brustkrebsoperationen. Dieser Konzentrationsprozess bedeutet für Patientinnen und Patienten aus der Region Altenburger Land zwar längere Wege, erhöht nach Einschätzung der Kassen aber die Patientensicherheit, weil sogenannte Gelegenheitseingriffe ausgeschlossen werden.

Transparenzkarte zeigt alle Kliniken auf einen Blick

Unter aok.de/pp/mindestmengen lässt sich die aktualisierte AOK Mindestmengen Karte abrufen. Sie listet für das Kalenderjahr 2026 alle Krankenhäuser auf, die in einem der Mindestmengen-Bereiche operieren dürfen. Die Fallzahlen fließen gleichzeitig in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden dort in den Suchergebnissen angezeigt.

Gerade für Menschen im Altenburger Land, die vor planbaren Operationen stehen, bietet die Karte eine wichtige Orientierung. Auch einweisende Ärztinnen und Ärzte nutzen sie, um geeignete Standorte zu empfehlen.

Weitere Mindestmengen in Beratung

Für 2026 sind Mindestmengen festgelegt für:
– künstliche Kniegelenke (50 Fälle)
– Lebertransplantationen (20)
– Nierentransplantationen (25)
– allogene Stammzelltransplantationen (40)
– komplexe Eingriffe an Speiseröhre (26) und Pankreas (20)
– Früh- und Reifgeborene unter 1.250 Gramm (25)
– Brustkrebsoperationen (100)
– thoraxchirurgische Eingriffe bei Lungenkrebs (75)

Ab 2027 kommen Mindestmengen für Kolon- und Rektumkarzinomchirurgie hinzu. Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft aktuell weitere Bereiche wie Darmkrebsoperationen, Major-Leberresektionen und Magen-Karzinomchirurgie.

Hintergrund: Meldungen und Prüfverfahren

Seit 2019 müssen Kliniken ihre Fallzahlen regelmäßig melden und zugleich Prognosen für das Folgejahr abgeben. Auf Basis dieser Daten entscheiden die Landesverbände der Krankenkassen über die Behandlungserlaubnis. Auch Häuser, die zeitweise unter den Mindestmengen lagen, können eine positive Prognose erhalten – etwa bei Personalwechseln oder organisatorischen Gründen.

Für Patientinnen und Patienten aus Altenburg, Meuselwitz, Schmölln und Umgebung schafft das Verfahren mehr Transparenz, bevor eine komplexe Operation geplant wird.

AOK PLUS im Überblick

Die AOK PLUS versichert rund 3,5 Millionen Menschen in Sachsen und Thüringen – darunter einen Großteil der Bürgerinnen und Bürger im Altenburger Land. 6.800 Beschäftigte betreuen Versicherte, Arbeitgeber und etwa 40.000 Vertragspartner. Das Haushaltsvolumen 2025 liegt bei 22,63 Milliarden Euro.

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