AOK PLUS fordert nach Beitragsstabilisierung weitere Reformen

Die AOK PLUS bewertet den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als wichtigen, aber noch nicht ausreichenden Schritt. Nach Ansicht der Krankenkasse müssen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft stärker an den Einnahmen ausgerichtet werden.

„Mit diesem Gesetz wird ein überfälliger Ausgaben-Anker gesetzt“, erklärt Ilona Wojnowski, Vorständin der AOK PLUS. Nur so ließen sich stabile Beiträge und eine gute Versorgung dauerhaft miteinander verbinden.

Für Sachsen und Thüringen sei eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung besonders wichtig. Jeder weitere Anstieg der Zusatzbeiträge belaste Versicherte und Arbeitgeber unmittelbar. Zwar habe die AOK PLUS das Geschäftsjahr 2025 mit einem Überschuss abgeschlossen, dieser habe rechnerisch jedoch lediglich den Ausgaben für fünf Tage Gesundheitsversorgung entsprochen.

Nach Einschätzung der AOK PLUS kann das Beitragssatzstabilisierungsgesetz kurzfristig entlasten, die strukturellen Ursachen der Finanzierungsprobleme aber nicht lösen. Deshalb seien weitere Reformen notwendig.

Auch bei der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben sieht die AOK PLUS Handlungsbedarf. Diese sollten nach Auffassung der Krankenkasse aus Steuermitteln getragen werden. Insbesondere bei den Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehenden müsse der Bund verlässlich Verantwortung übernehmen.

„Jetzt braucht es einen verbindlichen Fahrplan für Strukturreformen, die Versorgung verbessern, vorhandene Mittel wirksamer einsetzen und Beiträge dauerhaft bezahlbar halten“, so Wojnowski.

Die AOK PLUS versichert rund 3,5 Millionen Menschen in Sachsen und Thüringen. Das Haushaltsvolumen für 2026 beträgt insgesamt 23,5 Milliarden Euro.

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