AOK PLUS zahlte 24 Millionen Euro Kinderkrankengeld in Thüringen

Kinderkrankengeld Thüringen: Unterstützung für Familien

Wenn Eltern ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen, können sie Kinderkrankengeld als Ersatz für das entgangene Einkommen beantragen. Laut einer aktuellen Analyse der AOK PLUS ist der Bedarf an dieser Leistung im Jahr 2025 in Thüringen gesunken.

Die Gesundheitskasse unterstützte Eltern im Freistaat in rund 136.000 Krankheitsfällen von Kindern. Insgesamt zahlte die AOK PLUS mehr als 24 Millionen Euro Kinderkrankengeld aus – rund elf Prozent weniger als im Vorjahr. Auch die Zahl der Krankheitsfälle, die den Zahlungen zugrunde lagen, ging um 14 Prozent zurück.

Leistung schützt Familien vor finanziellen Sorgen

„Das Kinderkrankengeld ist nicht nur eine Leistung für die Eltern, sondern für das Kindeswohl: Kinder brauchen Trost und Verlässlichkeit“, erklärt Dr. Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS. Die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen es Eltern, sich um ihr krankes Kind zu kümmern, Arzttermine wahrzunehmen und nachts wach zu sein, ohne gleichzeitig finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.

Gerade Familien mit zwei Einkommen sowie Alleinerziehende profitieren von der Leistung, da sie mögliche finanzielle Belastungen abfedert.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten beim Kinderkrankengeld in der Regel 90 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens. Haben Eltern im Vorjahr zusätzliche Lohnzahlungen – etwa Weihnachtsgeld – erhalten, kann sogar 100 Prozent des Nettolohns erstattet werden. Selbstständige erhalten 70 Prozent ihres Einkommens. Von der Leistung werden jedoch noch Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen.

Mütter übernehmen häufiger die Betreuung

Die Auswertung der AOK PLUS zeigt außerdem, dass weiterhin überwiegend Frauen die Pflege erkrankter Kinder übernehmen. In 71 Prozent der Krankheitsfälle beantragten Mütter das Kinderkrankengeld. In knapp drei von zehn Fällen übernahmen die Väter die Betreuung.

„Kinderpflege ist oft unsichtbar – doch Betreuung und Fürsorge sind keine private Nebensache, sondern gesellschaftlich relevante Arbeit“, so Stefan Knupfer.

Antrag auch digital möglich

Auch im Jahr 2026 können Eltern pro gesetzlich versichertem Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern liegt die maximale Anzahl bei 35 Tagen pro Elternteil beziehungsweise 70 Tagen für Alleinerziehende.

Der Anspruch gilt in der Regel bis zum zwölften Geburtstag des Kindes.

Die AOK PLUS bietet zudem eine digitale Antragstellung über die App „Meine AOK“ an. Dort können Eltern die ärztliche Bescheinigung hochladen, den Bearbeitungsstand verfolgen und einsehen, wie viele Kinderkrankentage bereits genutzt wurden. Die App steht für iOS und Android kostenfrei zur Verfügung.

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