AOK PLUS zur Verabschiedung KHVVG
Kein „Weiter so“
Am 17. Oktober 2024, hat der Deutsche Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. Dazu äußert sich Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS.
„Die letzte umfassende Krankenhausreform liegt bereits einige Zeit zurück, und es ist an der Zeit, diesen wichtigen Schritt zu gehen. Perspektivisch werden dem Gesundheitssystem weniger Fachkräfte zur Verfügung stehen. Das erhöht den Druck für eine effizientere Ausgestaltung der Strukturen.
Das Gesetz bietet nun Chancen für eine Verbesserung der Krankenhausversorgung der Menschen. Zukunftsorientierte Strukturen mit Spezialisierung bei den Leistungen in den Kliniken weisen den Weg in Richtung mehr Qualität in der Patientenversorgung. Auch der erweiterte Rahmen für ambulante Behandlungsmöglichkeiten und besser vernetzte Versorgungsstrukturen können dazu beitragen, medizinisch gute Versorgung für die Menschen erlebbar zu machen. Das ist wichtig und richtig, denn es trägt ebenfalls zur Stabilisierung unseres finanziell angespannten Gesundheitssystems bei.
Diese Aspekte müssen sorgfältig berücksichtigt werden, denn die aktuelle Bewertung des Schätzerkreises macht deutlich, dass ein ‚weiter so‘ nicht tragbar ist. Mit dem Gesetz werden wichtige Weichen gestellt. Jetzt ist es entscheidend, dass die Bundesländer den Weg aktiv unterstützen und gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren den notwendigen Strukturumbau ohne weitere Verzögerungen vorantreiben. Ich bin zuversichtlich, dass die Regierungen in Sachsen und Thüringen diesen Kurs mittragen werden.“
AOK PLUS – die Gesundheitskasse
Die AOK PLUS versichert mit rund 3,5 Millionen Personen über 57 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten in Sachsen und Thüringen. Aktuell kümmern sich 6.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitskasse um die Anliegen der Kundinnen und Kunden, um insgesamt rund 184.000 Arbeitgeber in beiden Freistaaten und überregional sowie um rund 40.000 Vertragspartner.
Das Haushaltsvolumen 2024 für die AOK PLUS beträgt insgesamt 20,33 Milliarden EUR. Davon entfallen auf die Krankenversicherung 15,80 Mrd. EUR, die Pflegeversicherung 3,89 Mrd. EUR und auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz 0,65 Mrd. EUR.