Kinderkrankengeld 2026: Anspruch bleibt bestehen
Eltern, deren Kinder krankheitsbedingt zu Hause betreut werden müssen, können auch im Jahr 2026 weiterhin Kinderkrankengeld als Ausgleich für den Lohnausfall erhalten. Nachdem das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) Bundestag und Bundesrat passiert hat, besteht nun Klarheit: Der seit 2024 ausgeweitete Anspruch auf Kinderkrankengeld wird fortgeführt.
Für das Jahr 2026 gilt: Elternpaare können je gesetzlich versichertem Kind bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende bis zu 30 Tage. Bei zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf maximal 60 Arbeitstage, bei mehr als zwei Kindern auf höchstens 70 Arbeitstage. Der Anspruch besteht in der Regel bis zum zwölften Geburtstag des Kindes.
Hohe Unterstützung für Familien
Allein im laufenden Jahr hat die AOK PLUS nach eigenen Angaben bereits mehr als 76 Millionen Euro an Kinderkrankengeld in Sachsen und Thüringen ausgezahlt. „Eltern sollen sich um ihre kranken Kinder kümmern können, ohne finanzielle Sorgen zu haben“, erklärt Dr. Stefan Knupfer, Vorstand der AOK PLUS. Das Kinderkrankengeld sei ein wichtiger Beitrag zur Entlastung von Familien.
Erstattung des Verdienstausfalls
Gesetzliche Krankenkassen ersetzen in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens. Wurden im Vorjahr Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld gezahlt, kann die Erstattung bis zu 100 Prozent des Nettolohns betragen. Selbstständige erhalten 70 Prozent ihres Einkommens. Vom Kinderkrankengeld werden noch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Antrag digital möglich
Die AOK PLUS bietet eine einfache digitale Antragstellung an. Über die App „Meine AOK“ können Eltern die ärztliche Bescheinigung hochladen und den Antrag online ausfüllen. Zudem lässt sich dort einsehen, wie viele Kinderkrankentage bereits genutzt wurden und in welchem Bearbeitungsstand sich der Antrag befindet. Die App ist kostenfrei für iOS und Android verfügbar.