Krankenhausfinanzierung Thüringen 2025

Stationäre Versorgung bleibt gesichert

Die Krankenhausversorgung in Thüringen bleibt auch im Jahr 2025 auf finanziell gesichertem Fundament. Wie kürzlich bekannt wurde, haben sich die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKHG) sowie die gesetzlichen und privaten Krankenkassen des Freistaats auf eine unterjährige Erhöhung des Landesbasisfallwertes (LBFW) verständigt. Dieser zentrale Abrechnungswert für Klinikleistungen wurde rückwirkend zum 1. Juni 2025 auf 4.453,76 Euro angehoben.

Damit beläuft sich das gesamte Finanzvolumen, das den Thüringer Krankenhäusern im laufenden Jahr zur Verfügung steht, auf rund 2,1 Milliarden Euro – eine Steigerung von rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch für die REGIOMED Kliniken, das Klinikum Altenburger Land oder kleinere Häuser wie das Krankenhaus Schmölln bedeutet dies zusätzliche Planungssicherheit in einer Zeit hoher wirtschaftlicher Belastungen.

Tariferhöhungen nachträglich berücksichtigt

Die jetzt vereinbarte Erhöhung umfasst auch 31,7 Millionen Euro an nachträglicher Vergütung, um Tariferhöhungen aus dem Jahr 2024 zu kompensieren. Diese waren bisher noch nicht vollständig abgebildet, da entsprechende Tarifabschlüsse, unter anderem mit dem Marburger Bund, erst verspätet vorlagen.

Mit der jetzt erreichten Einigung wird laut Thüringer Gesundheitsministerium „ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit und Stabilität der stationären Versorgung im Freistaat“ gesetzt. Gerade in einer Phase intensiver Strukturdebatten rund um die geplante Krankenhausreform auf Bundesebene sei eine solide Finanzierung für Patienten und Personal gleichermaßen essenziell.

Krankenkassen mahnen Strukturveränderungen an

Zugleich betonen die Krankenkassen, dass diese finanzielle Stabilisierung nur ein Zwischenschritt sein kann. Langfristig müsse die Finanzierung stärker an Strukturqualität und regionaler Versorgungssicherheit ausgerichtet werden – etwa durch eine gezieltere Steuerung der Krankenhauslandschaft im ländlichen Raum. Das betrifft auch Regionen wie das Altenburger Land, wo sich die Erreichbarkeit und Spezialisierung medizinischer Leistungen direkt auf die Lebensqualität der Bevölkerung auswirken.

Hintergrund: Was ist der Landesbasisfallwert?
Der LBFW ist ein landesweit geltender Durchschnittswert, der die Vergütung pro Behandlungsfall regelt. Er ist ein zentrales Instrument in der Krankenhausfinanzierung und wird jährlich zwischen Kassen und Krankenhausgesellschaften verhandelt. Für Kliniken wie zum Beispiel in Altenburg, Gera oder Jena ist er Grundlage für jede Abrechnung gegenüber den Krankenkassen.

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