Wespenstiche im Spätsommer: Amtsarzt gibt wichtige Hinweise

Symbolbild Wespenstich AI / ABG-Info
Symbolbild Wespenstich AI / ABG-Info

Im Spätsommer reagieren Wespen besonders aggressiv. Ob beim Kaffeetrinken oder Grillen: Die Tiere können schnell lästig werden. Zu dieser Zeit haben die Wespenvölker ihre größte Stärke erreicht und benötigen viel Nahrung. Amtsarzt Björn Rechenberger erklärt, was nach einem Wespenstich zu beachten ist.

In den meisten Fällen führt ein Wespenstich nur zu einer vergleichsweise harmlosen Reaktion. Typisch sind Schwellungen, Rötungen und Juckreiz an der Einstichstelle. Falls der Stachel noch steckt, sollte er vorsichtig mit einer Pinzette am festen Teil entfernt werden. Der Giftsack sollte dabei möglichst nicht berührt werden.

Anschließend ist es wichtig, die betroffene Stelle gründlich zu kühlen, damit die Schwellung zurückgeht. Bei Schmerzen können Schmerzmittel eingenommen werden. Kratzen sollte vermieden werden, da sonst Bakterien in die Wunde gelangen und Entzündungen verursachen können.

Besondere Vorsicht gilt beim Essen im Freien. Bei einem Stich in den Mund- oder Rachenraum muss sofort der Notruf 112 gewählt werden, da Erstickungsgefahr besteht. Bis der Rettungsdienst eintrifft, sollte Ruhe bewahrt werden. Eiswürfel können gelutscht und der Hals von außen gekühlt werden. Schlucken und Sprechen sollten möglichst vermieden und der Oberkörper leicht hochgelagert werden.

Auch bei Herzrasen, Schwindel, Benommenheit, Ohnmacht, Übelkeit, Erbrechen oder Atemnot ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen. Diese Beschwerden können auf eine allergische Reaktion und einen möglicherweise lebensbedrohlichen allergischen Schock hinweisen.

Ist eine Wespenallergie bereits bekannt, sollte ein vorhandener Autoinjektor sofort eingesetzt werden. Der Rettungsdienst muss dennoch schnell informiert werden.

Ob eine Wespenallergie vorliegt, kann ein Allergologe mit einem Test feststellen. Betroffene erhalten bei bestätigter Allergie ein Notfallset, das sie im Sommer bei sich tragen sollten.

Wespennester, etwa an Wohnhäusern, dürfen nur von Fachleuten entfernt werden, da Wespen unter Naturschutz stehen.

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