Kaiser (SPD): Bund fördert Denkmalschutz – Anträge bis Ende November möglich
Bund unterstützt Kommunen, Kirchen und Vereine beim Erhalt historischer Bauten

Der Bund setzt mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm erneut ein wichtiges Zeichen für den Erhalt des kulturellen Erbes in Deutschland. Darauf weist die Ostthüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser hin.
„Wir zeigen damit, dass wir Städte, Gemeinden, Vereine und Kirchen bei der Finanzierung und Erhaltung bedeutender – auch kleinerer – Denkmäler nicht allein lassen“, betont Kaiser.
Antragsberechtigt sind Länder, Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereine sowie Privatpersonen. Gefördert werden Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung denkmalgeschützter Objekte.
Antragstellung bis 30. November 2025
Interessierte müssen ihre Anträge über das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie einreichen. Das Landesamt prüft die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals und leitet den Antrag anschließend an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) weiter.
Die vollständigen Anträge müssen spätestens am 30. November 2025 beim BKM eingegangen sein.
Da einige Landesbehörden frühere Fristen setzen, empfiehlt Kaiser, sich rechtzeitig zu informieren und beraten zu lassen.
Förderung und Beispiele aus der Region
Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die restliche Ko-Finanzierung muss durch andere Träger – etwa das Land, Kommunen, Stiftungen oder private Mittel – erfolgen. Eine Kombination mit EU- oder anderen Bundesmitteln ist nicht zulässig.
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die der Erhaltung der historischen Bausubstanz dienen.
Renovierungen oder nutzungsbezogene Modernisierungen sind dagegen nicht förderfähig.
In den vergangenen Jahren profitierten auch Projekte aus dem Altenburger Land vom Programm – darunter der Kulturhof Kleinmecka, das Renaissanceschloss Ponitz und das Halbe Schloss in Langenleuba-Niederhain.