Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen schneller geworden.
Mit 48,5 Tagen liegt die Bearbeitungszeit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.
Die zwölf Thüringer Finanzämter haben für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen im Jahr 2023 durchschnittlich 48,5 Tage gebraucht. Im Jahr 2022 waren es noch durchschnittlich 51,4 Tage.
„Unsere Finanzämter im Freistaat konnten die Bearbeitungsdauer für die im Jahr 2023 bearbeiteten Einkommensteuererklärungen um fast drei Tage im Vergleich zum Vorjahr senken. Damit liegen wir sogar deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 56,6 Tagen“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Nach Auswertung der Länderergebnisse steht Thüringen im Bundesvergleich damit auf Platz eins.
Die Verbesserung ist u. a. auf eine voranschreitende Digitalisierung und einen problemlosen Start der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2022 im März des vergangenen Jahres zurückzuführen. Zudem haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern trotz sich ändernder Rahmenbedingungen u. a. in Folge der mehrfach geänderten Fristenregelungen eine sehr gute und bürgerorientierte Arbeit geleistet. Ziel bleibt es, die Bearbeitungszeiten im Sinne einer bürgerfreundlichen und serviceorientierten Verwaltung stetig im Blick zu behalten und soweit möglich weiter zu verbessern.
In diesem Zusammenhang weist die Finanzverwaltung daraufhin, dass die aktuelle Auswertung des Online-Steuerportals „Lohnsteuer-kompakt.de“ nicht repräsentativ ist. Zwar zeigen die Auswertungen von „Lohnsteuer-Kompakt“ auch eine Verbesserung der Bearbeitungszeiten für den Freistaat, jedoch beziehen sich die von dem Portal ermittelten Zahlen nur auf einen Bruchteil der bundesweit zu veranlagenden Einkommensteuerfälle. Diese spiegeln nicht die tatsächlich erreichten Bearbeitungszeiten wider.
Im Kalenderjahr 2023 wurden in Thüringen insgesamt 523.294 Einkommensteuerveranlagungen für das Jahr 2022 in den Arbeitsbereichen Arbeitnehmerveranlagung (412.509) und allgemeine Veranlagung (110.785) durchgeführt. Hinzu kommen weitere 241.633 Einkommensteuerveranlagungen für den Veranlagungszeitraum 2021, die im Jahr 2023 ausgeführt wurden.