Windenergie in Ostthüringen: Plan sichert Ausbau und schützt Kulturerbe

Der Ausbau der Windenergie in Ostthüringen nimmt Fahrt auf – allerdings nicht um jeden Preis. Die Region verfolgt einen neuen, ausgewogenen Weg: Mit dem jetzt gestarteten Beteiligungsverfahren zum „Sachlichen Teilplan Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ verbindet die Region eine nachhaltige Energiezukunft mit dem Schutz bedeutender Kulturgüter. Der Planentwurf wurde am 4. Juni 2025 von der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen in Kahla beschlossen.
Ziel ist es, bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent der Regionalfläche – das entspricht rund 6.600 Hektar – rechtsverbindlich als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Damit erfüllt Ostthüringen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Thüringen, sondern verhindert zugleich einen ungeordneten „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen auf der grünen Wiese.
Schutz vor unkontrollierter Bebauung
Der Plan dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch der Steuerung: Wird das Ziel nicht erreicht, könnten Windenergieanlagen künftig nahezu ungeregelt im Außenbereich errichtet werden – selbst in sensiblen Landschafts- und Naturparkgebieten. Auch Mindestabstände zu Siedlungen würden dann auf das gesetzliche Minimum schrumpfen. Der strukturierte Teilplan soll genau das verhindern und klare Vorgaben für künftige Windkraftprojekte liefern.
Insgesamt wurden 67 geeignete Vorranggebiete identifiziert – nach einem mehrstufigen Prüfverfahren. Dabei spielten zahlreiche Kriterien eine Rolle: Abstände zur Wohnbebauung, Belange des Umwelt- und Denkmalschutzes, Verkehrsanbindung und Windverhältnisse wurden ebenso berücksichtigt wie Ausschlusszonen, etwa Naturschutzgebiete.
Kulturerbe fest im Blick
Ein herausragendes Merkmal des neuen Teilplans ist der gleichrangige Schutz des kulturellen Erbes. Für 13 bedeutsame Kulturerbestandorte – darunter die Dornburger Schlösser, die Leuchtenburg bei Kahla oder auch Sichtachsen rund um die Skatstadt Altenburg – gelten künftig spezielle Planungsbeschränkungen. So soll verhindert werden, dass Windkraftanlagen das historische Landschaftsbild stören. Der Plan unterstreicht damit die Bedeutung von Kultur und Identität für die Region.
Bürgerbeteiligung bis Mitte September
Ab dem 14. Juli 2025 startet die öffentliche Auslegung des Planentwurfs. Bis zum 15. September 2025 können Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Verbände ihre Stellungnahmen einreichen. Die Unterlagen sind online unter regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen einsehbar. Fragen beantwortet die Regionale Planungsstelle unter Tel. 0361 / 57 334-4400.
Mit dem geplanten Inkrafttreten des Teilplans bis spätestens Ende 2027 sichert sich Ostthüringen nicht nur eine verlässliche Planungsgrundlage für den Windenergieausbau – sondern setzt zugleich ein starkes Zeichen für den Schutz seines einzigartigen Kulturerbes.