Ab 5. Oktober: Neuer Zahlungsempfänger für alle Thüringer Behörden
Einheitlicher Zahlungsempfänger „Freistaat Thüringen“ ab Oktober
Wer künftig Überweisungen an eine Behörde oder Dienststelle des Freistaats Thüringen tätigt, muss auf eine wichtige Änderung achten: Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei allen Banktransaktionen der einheitliche Zahlungsempfänger „Freistaat Thüringen“ gelten – unabhängig davon, ob es sich z. B. um ein Finanzamt, eine Polizeidienststelle oder eine andere Behörde handelt.
Hintergrund der Änderung
Grund dafür ist eine neue Regelung der Kreditwirtschaft: Ab Oktober gleichen Banken bei allen SEPA-Überweisungen und Echtzeitzahlungen den angegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab.
Match: Stimmen Name und IBAN überein, wird die Zahlung problemlos ausgeführt.
Close Match: Bei geringfügigen Abweichungen (z. B. vertauschte Buchstaben) wird die Überweisung angenommen, der bei der Bank hinterlegte Name aber zusätzlich angezeigt.
No Match: Weicht der Empfängername deutlich ab, wird die Zahlung abgewiesen.
Ziel: Mehr Sicherheit bei Überweisungen
Die neue Prüfregel soll die Betrugsprävention stärken. Sie wird nicht nur für Echtzeitzahlungen, sondern auch für klassische SEPA-Überweisungen angewandt.
Wichtig für Bürgerinnen und Bürger
Ab 5. Oktober 2025 muss bei Überweisungen an Thüringer Behörden immer „Freistaat Thüringen“ als Zahlungsempfänger angegeben werden.
Abweichende Angaben wie der Name einer einzelnen Behörde können dazu führen, dass Zahlungen nicht mehr ausgeführt werden.
Damit sollen reibungslose Überweisungen sichergestellt und zugleich Falschüberweisungen oder Betrugsversuche verhindert werden.