Einigung im Jahre andauernden Rechtsstreit des Landratsamtes mit der neuen Energie Schmölln GmbH
Von der Biogasanlage in der Sommeritzer Straße gehen keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr aus
Der zehn Jahre lang andauernde Rechtsstreit des Landratsamtes Altenburger Land mit der Neuen Energie Schmölln GmbH ist beendet. Die von der Neuen Energie betriebene Biogasanlage in der Sommeritzer Straße in Schmölln hatte beginnend 2009 Jahr für Jahr immer wieder zu massiven Geruchsbelästigungen geführt – sowohl im unmittelbaren Bereich der Anlage als auch in weiten Teilen der Sprottestadt, Sommer wie Winter. Mittelweile gibt es keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr.
Die Schmöllner Einwohnerinnen und Einwohner hatten jahrelang im wahrsten Sinne des Wortes die Nase voll. Das Thema Biogasanlage wurde zum Dauerbrenner, Beschwerden und Proteste seitens der Bürger rissen nicht ab, die untere Immissionsschutzbehörde (UIB) des Landratsamtes schaltete sich ein. Dreh- und Angelpunkt des sich daraus ergebenen Rechtsstreites zwischen der Neuen Energie Schmölln und dem Landratsamt: Einhausung des offenen Umschlagplatzes der Biogasanlage zur Beseitigung der üblen Gerüche – ja oder nein. Die über die Jahre durchgeführten Geruchsminimierungsmaßnahmen seitens der Neuen Energie Schmölln GmbH haben nunmehr dazu geführt, dass sich die Beschwerdelage in Schmölln stark verbessert hat. „Die Neue Energie Schmölln GmbH hat in den vergangenen Jahren in enger Zusammenarbeit mit der UIB eine Vielzahl von geruchsmindernden baulichen Maßnahmen an der Anlage umgesetzt. Dadurch konnte der Anlagenbetreiber der UIB des Landratsamtes nun nachweisen, dass von der Biogasanlage keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr
ausgehen, so dass die ursprüngliche Forderung unsererseits nach einer Einhausung obsolet wurde. Das Landratsamt und die Neue Energie Schmölln GmbH einigten sich außergerichtlich“, erklärt die Leiterin des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz im Landratsamt Birgit Seiler.
Erleichtert ob dieser außergerichtlichen Einigung zeigt sich auch Schmöllns Bürgermeister Sven Schrade: „Dass die baulichen Maßnahmen der Neuen Energie Schmölln GmbH an der Biogasanlage letztlich zur Einigung in Sachen Gerichtsverfahren mit dem Landratsamt führte, begrüße ich sehr. Sowohl die Geschäftsführung der Neue Energie Schmölln GmbH als auch der Fachdienst Natur- und Umweltschutz haben hier im Sinne der Sache, im Sinne des Weiterbetriebs der Anlage, gehandelt und gleichfalls den Belangen der Bürgerschaft nach Geruchsminderung Rechnung getragen“, so Schrade. Zwischen den langen gerichtlichen Entscheidungsperioden gab es stets einen intensiven Abstimmungsprozess zwischen der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises und der Neue Energie Schmölln GmbH.
Auch Dietmar Koch, Geschäftsführer der Neuen Energie Schmölln GmbH, begrüßt den Beschluss des OVG Weimar vollumfänglich: „Durch gezielte Investitionen im Bereich der Abgasfackel und der Installation eines Windsegels ist es uns gelungen, die Geruchsbelästigung massiv zu reduzieren. In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Schmölln konnten auch die Gerüche, die durch die Abwasserleitung entstehen, eingegrenzt werden. Uns ist jedoch bewusst, dass es keine hundertprozentige Sicherheit im Bereich der Geruchsbekämpfung geben
kann, denn beim Öffnen der Tore entweichen nach wie vor sehr geringe Mengen an Gas. Sachdienlichen Hinweisen beim Auftreten von Geruchsbelästigungen werden wir weiterhin gezielt nachgehen und versuchen, diese zu klären“, so Koch.
Hintergrund:
Im Jahr 2008 kam erstmalig die Idee auf, in Schmölln eine Biogasanlage zu errichten, um die Bürger der Stadt kostengünstig mit Strom und Wärme zu versorgen. Für die Umsetzung stellte die Stadt Schmölln einen Bebauungsplan auf. Entschieden wurde sich für eine Trockenfermentationsanlage, die sich in ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise von den typischen Biogasanlagen, die nach dem Nassfermentationsprinzip arbeiten, stark unterscheidet. Zur Minimierung von Energieverlusten durch zu lange Leitungswege wurde ein Standort nahe dem Stadtzentrum gewählt. Betreiber der Biogasanlage in Schmölln sollte die Neue Energie Schmölln GmbH sein, deren Gesellschafter die Stadtwerke Schmölln GmbH, die Agrarprodukte Schmölln GmbH und die VR-Bank sind. Die erstellten Lärm- und Geruchsgutachten wiesen die Einhaltung der geltenden Grenzwerte auf, so dass noch im selben Jahr die Baugenehmigung für den Bau dieser außergewöhnlichen Biogasanlage erteilt werden konnte. Seit Inbetriebnahme Ende 2009 musste die untere Immissionsschutzbehörde (UIB) das Altenburger Landes zahlreiche Geruchsbeschwerden entgegennehmen. Nachdem trotz Optimierung der Anlage durch den Betreiber weitere Geruchsbeschwerden eingingen, wurde das Geruchsgutachten durch die untere Immissionsschutzbehörde und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie geprüft und festgestellt, dass dieses den tatsächlichen Gegebenheiten wenig entspricht und Mängel bei der Ausbreitungsrechnung aufweist.
Seitens der UIB wurde im Jahr 2011 für eine bessere Entscheidungsgrundlage die erneute Erstellung des Geruchsgutachtens mit Anpassung an die tatsächlichen Betriebsbedingungen angeordnet. Das im Jahr 2012 neu erstellte Gutachten wies an der nächsten Wohnbebauung die Einhaltung der Geruchshäufigkeiten auf, jedoch erhebliche Überschreitungen an den benachbarten Gewerbeflächen. Die Geruchsbeschwerden der Bürger und Bürgerinnen von Schmölln rissen nicht ab. Daraufhin wurde im August 2014 erneut eine Anordnung der UIB zur
sicherheitstechnischen Prüfung der Biogasanlage erlassen. Der Prüfbericht des TÜV Thüringen wies eine nicht unerhebliche Liste an möglichen verfahrensbedingten Geruchsemissionsquellen an der Biogasanlage auf und enthielt ebenso Maßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung von Geruchsemissionsquellen. Um vor allem die
sicherheitstechnischen Erfordernisse an eine Biogasanlage einzuhalten wurde seitens der UIB kurz nach Erhalt des TÜV-Berichtes die Instandsetzung der Überdrucksicherung am Perkolatbehälter angeordnet.
Aufgrund dessen, dass die Biogasanlage seit 2012 dem Bundes Immissionsschutzgesetz unterliegt und somit höhere Anforderungen erfüllt werden müssen und sich die Beschwerdelage 2014 bezüglich der Geruchsbelästigungen erheblich verschärft hatte, wurde im November 2014 eine nachträgliche Anordnung mit insgesamt neun Forderungen erlassen. Inhaltlich wurde sich an den vorgeschlagenen Maßnahmen des TÜV-Berichtes gehalten. Schwerpunkt der Anordnung war eine Einhausung des offenen Umschlagplatzes, da vor allem das Öffnen und Leeren der Fermenter sowie das Aufbereiten der Gärsubstrate sehr intensive Geruchsquellen darstellen. Gegen einen Großteil der Forderungen ging die Neue Energie Schmölln GmbH in Widerspruch. Die
Landesverwaltungsamt zurückgewiesen und zum Teil neu gefasst. Demnach muss die neue Energie Schmölln GmbH die Anlage umhausen, es sei denn, es kann durch die Durchführung anderer Geruchsminimierungsmaßnahmen nachgewiesen werden, dass keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr vorhanden sind. Das Nachweisverfahren wird dabei durch die UIB festgelegt.
Einige Forderungen des Widerspruchsbescheides wurden durch die Neue Energie Schmölln GmbH erfüllt; gegen andere Forderungen, unter anderem gegen die Einhausung, legte der Betreiber wiederum Klage beim Verwaltungsgericht Gera (VG Gera) ein. Im Oktober 2017 erfolgte die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsrericht Gera, welches die Klage abgewiesen hat. Gegen dieses Urteil legte der Betreiber der
Biogasanlage Schmölln Berufung ein, welche im April 2020 durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar zugelassen wurde. Um Geruchsminimierungsmaßnahmen umzusetzen wurde unter u.a. eine Hochtemperaturleistungsfackel zur Schadgasverbrennung installiert, der Transport der Substrate und Gärreste erfolgt abgedeckt und eine intensivere Reinigung der Anmisch- und Verladefläche wird realisiert. Um der UIB nachzuweisen, dass all diese Maßnahmen statt einer Einhausung ausreichend sind, um Geruchsbelästigungen zu
vermeiden, führte die Neue Energie Schmölln GmbH eine Rasterbegehung durch. Diese dient zur Ermittlung der
Geruchsimmissionsbelastung in Gebieten, in denen Personen wohnen. Sie erfolgte über einen Zeitraum von einem halben Jahr mit insgesamt 52 Begehungen. Aufgrund weiterer Geruchsbeschwerden wurde eine Anlagenbegehung durch einen Sachverständigen und eine Dichtheitsüberprüfung aller gasführenden oberirdischen Anlagenteile der Biogasanlage durchgeführt, die nach Anordnung seitens der UIB aller
drei Jahre wiederholt werden muss. Zudem wurde Ende 2020 eine dreiseitige Umwandung der Anmisch-/Verladefläche durch eine winddicht-schließende Plane installiert. All diese Maßnahmen brachten
den Betreiber dazu, erneut eine Rasterbegehung von August 2022 bis Februar 2023 zu veranlassen, dessen Ergebnisse der UIB zur Verfügung gestellt wurden. In diesem Bericht wird eine klare Verbesserung der
Emissionssituation um die Biogasanlage herum dargestellt. Dennoch gab es Überschreitungen von Immissionswerten. Auffällig war dabei, dass für diese Überschreitungen unter anderem die Geruchsqualität
„Abwasser Kanalisation“ als Verursacher benannt wurde. Auf Eigeninitiative suchte die Neue Energie Schmölln GmbH das Gespräch mit den Stadtwerken Schmölln GmbH, um sich über Maßnahmen zur Reduzierung der Kanalisationsgerüche abzustimmen. Die UIB folgte diesen Vorschlägen, so dass Anfang 2024 in einer Vielzahl von
Gullideckeln im Bereich der Sommeritzer Straße Geruchsverschlüsse eingebaut wurden.
Im Auftrag
Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit